Chemikalien-Klimaschutzverordnung

Welches Ziel verfolgt die F-Gase-Verordnung?
Die neue F-Gase-Verordnung verfolgt insbesondere eine
- schrittweise Reduzierung der Mengen an teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW)
- Quotenzuteilungen an Hersteller und Importeure
- zukünftige Verwendungs- und Inverkehrbringungsverbote für bestimmte Produkte in der EU.
Wer ist betroffen?
Für Tätigkeiten rund um Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen ist eine Sachkundebescheinigung erforderlich. Voraussetzung für den Erwerb dieses Nachweises ist das Ablegen einer Sachkundeprüfung.
Betroffen sind folgende Anlagen:
- ortsfeste Kälte- und Klimaanlagen
- Brandschutzeinrichtungen
- Wärmepumpen
- Kühllastkraftfahrzeuge
- Kühlanhänger
- elektrische Schaltanlagen
- Organic-Rankine-Kreisläufe (einige KWK- und Geothermieanlagen)
- bewegliche Raumklimageräte
- Aerosolzerstäuber (Ausnahme_ Dosier-Aerosole für Pharmazie)
- Lösungsmittel
- Schäume
- Polyol-Vorgemische
Wenn die Menge an teilfluorierten (HFCKW) oder perfluorierten (PFKW) Kohlenwasserstoffen, Schwefelhexafluorid (SF6) oder andere fluorhaltigen Treibhausgasen in diesen Anlagen bestimmte Grenzen überschreitet, treffen Betreiber Anforderungen wie Dichtheitskontrollen, Sachkunde- und Aufzeichnungspflichten sowie Beschränkungen. An Hersteller und Importeure von Gasen richtet sich ein Quotensystem, Berichtspflichten und Beschränkungen.
Zudem dürfen F-Gase nur noch an und von Unternehmen verkauft und gekauft werden, die selbst zertifiziert sind oder zertifiziertes Personal beschäftigen. Auch Betreiber haben explizit die Pflicht, die Zertifizierung des von Ihnen beauftragten Unternehmens zu überprüfen.
Das Umweltbundesamt hat zu den zahlreichen Fragen, die im Zusammenhang mit der Verordnung entstanden sind, einen umfangreichen FAQ-Katalog veröffentlicht.