IHK Düsseldorf
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die IHK Düsseldorf ist bemüht, ihre Website www.ihk.de/duesseldorf im Einklang mit dem Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen - BGG NRW) und der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen – BITVNRW) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Als IHK Düsseldorf nutzen wir ein zentral gehostetes CMS-Baukastensystem, das Industrie- und Handelskammern über den IHK24 e. V. deutschlandweit zur Verfügung steht. In der Mitgliederversammlung am 5. November 2024 wurde über ein Maßnahmenpaket zur Steigerung der digitalen Barrierefreiheit abgestimmt, das ab dem 1. Januar 2025 auch bei der IHK Düsseldorf zum Einsatz kommt.
Dieses umfasst
- die zentrale Anpassung der Designelemente und des Contentmanagementsystems im Backend gemäß WCAG 2.1 und BITV 2.2
- Zielgruppengerechte Workshops zur Barrierefreiheit für Verantwortliche und Redaktionsteams
- Kontinuierliches Monitoring der Weboberflächen im Hinblick auf Verbesserungsmöglichkeiten
- Einbindung blinder Menschen in die Testung sowie in die Arbeit des Arbeitskreises Barrierefreiheit
- Spezialisierte Workshops für die Erstellung barrierefreier PDFs
- Sicherung der nachhaltigen digitalen Barrierefreiheit durch kontinuierliche Maßnahmen
Der Großteil der zentral verwalteten CMS-Elemente wurde inzwischen aktualisiert. Parallel dazu fanden Schulungen für Verantwortliche statt, sodass wir als IHK Düsseldorf derzeit die redaktionellen Maßnahmen umsetzen. Aufgrund des Umfangs - insbesondere im Bereich der Barrierefreiheit von PDFs, aber auch bei einzelnen Modulen - ist das Projekt noch nicht abgeschlossen. Wir verzeichnen allerdings bereits eine deutliche Verbesserung der Zugänglichkeit.
Noch nicht barrierefreie Inhalte
Die Website der IHK Düsseldorf wird in Kooperation mit den anderen Mitgliedern des IHK24 Verbunds an die EU-Richtlinie 2016/2102 zur Umsetzung des barrierefreien Internets öffentlicher Stellen weiter angepasst und optimiert. Die identifizierten Defizite und Mängel befinden sich aktuell in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess, der sukzessive abgearbeitet wird.
Folgende Inhalte der Website sind mit Stand dieser Erklärung bisher noch nicht vollständig barrierefrei:
- PDF-Dokumente auf www.ihk.de/duesseldorf sind nicht barrierefrei. Da es sich um eine große Vielzahl von Dateien handelt, die nur schrittweise angepasst werden können, wird die Behebung des Problems leider einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bemühen uns um eine schnellstmögliche Behebung.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 20. September 2020 erstellt und am 12. Juni 2025 aktualisiert.
Feedback und Kontaktangaben
Sollten Sie Vorschläge für die Verbesserung der Barrierefreiheit haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Für Hinweise und Verbesserungsvorschläge sind wir stets dankbar. Wir werden uns um eine baldige Umsetzung der Korrekturwünsche und Vorschläge kümmern.
Über folgenden Kontakt können Sie der IHK Düsseldorf Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen:
Ombudsstelle
Für darüber hinaus gehende Auskünfte steht Ihnen die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen zur Verfügung.
Kontakt:
Kontakt:
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes NRW
bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
Telefon: + 49 211 855-3451
E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
Telefon: + 49 211 855-3451
E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
Aktualisiert: 12. Juni 2025