Standortpolitik

Stellungnahme zum Mietendeckel Gesetzesentwurf

Auf dieser Seite finden Sie Auszüge unserer Stellungnahme zum Gesetzesentwurf zum Mietendeckel. Die komplette Version steht Ihnen zum Download zur Verfügung.
Keine klare Gesetzgebungskompetenz
Die in der Gesetzesbegründung herangezogene Gesetzgebungsbefugnis für das Land Berlin zum Erlass des geplanten Gesetzes aus Artikel 70 Abs. 1 GG bezweifeln wir. Zum einen stellt das Mietpreisrecht, als Teil des sogenannten sozialen Mietrechts, traditionell eine Materie des bürgerlichen Rechts dar,[1] zum anderen wird aus der Gesetzesbegründung nicht eindeutig klar, warum nicht auch das vorliegende geplante Gesetz unter den Kompetenztitel des Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG und damit in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes fallen soll. In der aktuellen Begründung wird recht pauschal behauptet, dass es eine Gesetzgebungsbefugnis für ein öffentlich-rechtliches Mietpreisrecht gäbe und dieses unter eine Landeskompetenz fallen würde. Bei dieser sehr umstrittenen Frage muss vom Gesetzgeber genauer begründet werden, wie genau die Kompetenz zur Gesetzgebung in diesem Fall ausgestaltet ist. Denn zumindest das Mietrechtsnovellierungsgesetz, durch das die Mietpreisbremse eingeführt wurde und welches ebenfalls Regelungen über die Mietpreishöhe betrifft, wurde durch den Bundesgesetzgeber erlassen. Es könnte auch argumentiert werden, dass eine Kompetenz auf der Grundlage des Wohnungswesens nur für den sozialen Wohnungsbau Anwendung finden kann und die Wohnungen am freien Markt nicht darunterfallen. Generell ist anzumerken, dass nicht erkennbar wird, wie das Verhältnis zwischen Mietpreisregelungen im BGB und dem Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin sein soll. Nicht klar ist, ob etwa die bundesrechtliche Mietpreisbremse außer Kraft gesetzt wird und ob Mieterhöhungen, die nach Modernisierungsmaßnahmen nach dem BGB erlaubt wären, schlicht verboten werden sollen. Aus unserer Sicht verstößt ein landesrechtlicher Mietendeckel gegen höherrangiges Bundesrecht.
Der Mietendeckel ist eine Investitionsbremse
Der Mietendeckel löst keines der strukturellen Probleme des Berliner Wohnungsmarkts. Es wird versucht, das Symptom steigender Mieten zu regeln, anstatt die Ursache, nämlich den Wohnungsmangel, zu bekämpfen. Viele IHK Mitgliedsunternehmen haben uns bereits mitgeteilt, dass sie ihre Investitionen in den Wohnungsbau und in den Wohnungsbestand reduzieren werden. Es sei nochmals darauf hingewiesen, dass rund 80 Prozent des Wohnungsneubaus in Berlin durch die Privatwirtschaft erfolgt. Es ist davon auszugehen, dass, falls der Mietendeckel käme, die Bautätigkeit dieser Unternehmen in den nächsten Jahren sinken wird und der Wohnungsmangel sich dadurch noch verstärken würde. Nach einer von der IHK durchgeführten repräsentativen Umfrage zum Mietendeckel gab die große Mehrheit der teilnehmenden Unternehmen aller Branchen an, dass dieser ihre Geschäftstätigkeit negativ beeinflussen würde. Rund die Hälfte der Teilnehmer gab an, selbst Wohnungen zu vermieten. Für kleine und mittelständische Unternehmer spielen Investitionen in den Wohnungsbestand eine elementare Rolle für die private Altersvorsorge. Ein Mietendeckel würde zu einer Abwertung der Grundstücke und Gebäude führen und würde dementsprechend die Altersvorsorge der Unternehmer massiv gefährden.                                                                                                                                  Der Effekt der Abwertung wird auch die Finanzierung von Immobilien stark beeinflussen und in der Konsequenz dazu führen, dass Unternehmen zusätzliches Eigenkapital für laufende Kredite und Investitionen hinterlegen müssen.
Der Mietendeckel ist unsozial und klimaschädlich
Dass das Baujahr der Wohnung als einziges Kriterium für die Einordnung der anzuwendenden Mietobergrenze gelten soll, entbehrt jeglicher Logik und wird den Mieten- und Wohnungsstrukturen in den Berliner Bezirken nicht gerecht. Eine Gleichbehandlung Aller führt nicht zu mehr Gerechtigkeit. Da durch den Mietendeckel der Mietenspiegel aufgehoben würde, gäbe es keine valide Vergleichsmöglichkeit der Mieten mehr. Somit werden Marktmechanismen außer Kraft gesetzt und Besserverdiener, die sich höhere Mieten leisten können und in durchrenovierten Wohnungen wohnen, profitieren am stärksten von dem Mietendeckel. Am stärksten belastet würden wiederum Vermieter, die normale Renovierungen durchgeführt haben und durchschnittliche Mieten verlangen.
Der Mietendeckel bremst zusätzlich die Erreichung der Klimaschutzziele Berlins. Rund 50 Prozent der Berliner CO₂-Emissionen stammen aus dem Gebäudesektor. Die vorgeschlagenen zulässigen Mieterhöhungen für Modernisierungen sind nicht ausreichend und bilden keinen Anreiz für Investitionen in energetische Wohnungssanierungen.
Der Mietendeckel produziert eine immense Bürokratie
Die Aufgabenübertragung an die Bezirksämter und die IBB wird diese noch mehr belasten und die dort gebundenen Ressourcen werden an anderer Stelle noch mehr Lücken reißen.
Dass über die Anträge, für eine Erhöhung der Miete nach Modernisierungen, innerhalb von drei Monaten nach Antragstellung durch das Bezirksamt entschieden werden soll, spiegelt nicht die Realität von Bearbeitungszeiten in den Bezirksämtern wider und ist daher völlig unrealistisch.
Viel zielführender für die Entlastung des Berliner Wohnungsmarktes wäre es, wenn Baugenehmigungen innerhalb dieser Frist beschieden würden.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Stellungnahme im Download.