Innovation und Umwelt

Masterplan Solarcity Berlin

Berlin will bis zum Jahr 2050 klimaneutral werden. Zentrales Instrument der Berliner Klimaschutzstrategie ist das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK), das die verbindlichen Klimaziele des Energiewendegesetzes in kurz- bis mittelfristige, handlungsfeldorientierte Maßnahmen übersetzt. Eine der BEK-Maßnahmen, und gleichzeitig Schwerpunkt im aktuellen Koalitionsvertrag, ist der Masterplan Solarcity. Ziel des Masterplans ist es, den solaren Ausbau in Berlin zu beschleunigen um perspektivisch 25 Prozent des Strombedarfs aus Sonnenenergie zu produzieren.
Solarcity: Status quo und Herausforderung
Momentan deckt die Photovoltaik nur etwa 0,7 Prozent des Berliner Stromverbrauchs, bei rund 7.500 installierten Anlagen mit einer Gesamtleistung von 106 MWp. Dies verdeutlicht die enormen Herausforderungen der Zielstellung des Masterplans Solarcity. Für einen 25 prozentigen Solarstromanteil müssen Anlagen mit einer Leistung von mindestens 4.400 MWp installiert werden. Das entspricht bis zum Jahr 2050 einem jährlichen Zubau, der in etwa dem 1,25-fachen der bisher installierten Gesamtleistung entspricht. Soll das Ziel schon bis 2035 erreicht werden, verdoppelt sich der jährliche Zubau. Zur Erschließung dieser Leistung bedarf es einer Modulfläche von etwa 20 Mio. m2, das entspricht der Größe von rund 2.800 Fußballplätzen.
Masterplan Solarcity: Prozess und Meilensteine
Vor dem Hintergrund der gewaltigen Herausforderungen wird sich das Ziel nur in einer konzertierten Aktion aller gesellschaftliche Gruppen und Akteure erreichen lassen. Daher wurde die Erstellung des Masterplans Solarcity im ersten Schritt als Beteiligungsprozess unter fachlicher Begleitung durch das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme angelegt, an dem 26 Experten aus der Energie- und Solarwirtschaft, Wohnungswirtschaft, Verbänden, Wissenschaft und Verwaltung beteiligt waren. Auch die IHK Berlin war Teil des Expertengremiums, das von November 2018 bis September 2019 in zahlreichen intensiven Sitzungen Hemmnisse und Chancen identifiziert sowie Lösungsansätze entwickelt hat. Zusammen mit der begleitenden Studie von Fraunhofer ISE wurde die Expertenempfehlung am 4. September an Energiesenatorin Pop übergeben.
Die wesentlichen Inhalte der Expertenempfehlungen sind: Stärkung von Informations- und Beratungsangeboten, Unterstützung für Marktinitiativen und -akteure, Verbesserung von wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen. Auf Basis der Expertenempfehlung wird die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe nun ein Umsetzungskonzept für den Zeitraum 2020 bis 2024 entwickeln, das noch im Herbst vom Senat beschlossen werden soll. Wesentlicher Teil der Umsetzungsphase sind Partnerschaftsvereinbarungen zwischen Senat und einzelnen Akteuren bzw. Akteursgruppen, die gemeinsame Ziele und Aktivitäten sowie die Beiträge des Senats definieren. Ein begleitendes Monitoring sowie Evaluationsberichte schaffen die Basis für die Weiterentwicklung des Masterplans und den Umsetzungsplan für die nächste Phase (ab 2025).
Masterplan Solarcity: Position der IHK
Die Potenziale der Photovoltaik für den Ausbau der erneuerbaren Energieversorgung in Berlin sind unbestritten, die Zielsetzung des Masterplans Solarcity ist dennoch sehr ambitioniert. Berliner Unternehmen werden einen wesentlichen Beitrag leisten müssen, befinden sich doch rund 1/3 der geeigneten Solardachflächen auf überwiegend gewerblich genutzten Gebäuden. Die größte Hürde ist der aktuelle Rechtsrahmen. Neben der hohen Komplexität hinsichtlich Regulierungsbreite und -tiefe behindern insbesondere sein enges Korsett und die fehlende Kontinuität eine stärkere PV-Nutzung im gewerblichen Bereich. Diese Punkte sind folgerichtig auch im Masterplan Solarcity adressiert. Nun ist die Politik gefordert, für weniger Bürokratie und mehr Rechtssicherheit zu sorgen.
Die Erstellung des Masterplans Solarcity als breit angelegter Beteiligungsprozess ist aus IHK-Sicht zu begrüßen. Auch der primäre Fokus mit der Identifikation von konkreten Hemmnissen, der Erarbeitung von Lösungsvorschlägen für deren Abbau sowie der Entwicklung einer nicht legislativen Umsetzungsagenda mit detaillierter Ressourcenplanung und einem unterstützenden Monitoring ist der richtige Weg. Insbesondere die politisch diskutierte Solarpflicht ist aus IHK-Sicht jedoch kritisch zu bewerten ist. Eine technologiespezifische Verpflichtung widerspricht der grundsätzlichen Forderung nach effizienten Klimaschutzinstrumenten. Sie ist als Zwangsmaßnahme immer auch ein Eingriff in die Grundrechte und sollte nur als Ultima Ratio eingesetzt werden, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Zudem ist eine Solarpflicht der dritte Schritt vorm ersten, liegen doch die größten Hürden im aktuellen unpassenden Rechtsrahmen, den es schnellstmöglich zu optimieren gilt.