Was ist bei einer Übernahme wichtig?
Was ist bei einer Übernahme wichtig?
Um selbständig zu werden, ist nicht immer die Errichtung einer neuen Existenz von Grund auf notwendig. Sie können auch selbständig werden, indem Sie ein schon bestehendes Geschäft übernehmen.
Eine Geschäftsübernahme erleichtert den Schritt in die Selbständigkeit, denn neben den Geschäftsräumen, einem bestehenden Warenbestand und bestehenden Geschäftsbeziehungen sind vor allem die Kunden schon vorhanden. Vielfach ist der bisherige Eigentümer auch bereit, seinen Nachfolger in der Anfangsphase zu beraten und über etwaige Klippen hinwegzuhelfen.
Generell ist zu beachten, dass auch beim Verkauf von Unternehmen Angebot und Nachfrage den Preis bestimmen.
Berechnung des Unternehmenswertes
Eine Geschäftsübernahme kann allerdings auch gefährlich sein, wenn nämlich der Betrieb nicht gesund ist, hohe Schulden hat und keine Erträge erwirtschaftet.
Deshalb sind sorgfältige Prüfungen und genaue Berechnungen erforderlich, die letzten Endes den Wert des Geschäftes und damit auch den Kaufpreis bestimmen. Für den Wert eines Betriebes sind im wesentlichen 2 Faktoren von Bedeutung:
1. der Substanzwert (Wert der Anlagegegenstände und des Umlaufvermögens)
2. der Ertragswert (abhängig von der Höhe der Gewinne).
Zur Ermittlung des Substanzwertes müssen die Vermögenswerte richtig erfasst und bewertet werden. Die Bewertung erfolgt zu Wiederbeschaffungskosten (Preis einer neuen Anlage) unter Berücksichtigung der Wertminderung (durch Verschleiß und technische Veralterung). Diese Berechnung gilt jedoch nur für Gegenstände, die auch tatsächlich für die Durchführung der Betriebsaufgaben benötigt werden. Nicht betriebsnotwendige Güter sind lediglich mit dem Verkaufswert (evtl. Schrottwert) anzusetzen.
Leichter ist die Bewertung des Umlaufvermögens. Hier können weitgehend die Buchwerte aus der Bilanz übernommen werden, da sie normalerweise mit den Tageswerten übereinstimmen.
Der Substanzwert entspricht also dem Geldwert der im Betrieb befindlichen Gegenstände sowie den Guthaben, abzüglich Schulden. Dieser Wert ist allerdings nicht unbedingt identisch mit dem Kaufpreis, nämlich dann nicht, wenn ein besonders hoher oder ein geringer Ertrag bzw. sogar Verluste erwirtschaftet werden. Denn es kommt nicht darauf an, was in einen Betrieb hineingesteckt wurde, sondern was mit ihm erwirtschaftet werden kann.
Mit dem Ertragswert sollen zukünftige Gewinne erfasst werden. Im Ertragswert des Geschäftes spiegeln sich auch noch Faktoren wider, die nicht so ohne weiteres in Geld ausgedrückt werden können. Hierzu gehören z. B. ein treuer Kundenstamm, ein guter Standort, gute Mitarbeiter, der Ruf des Geschäftes und dergleichen.
Zur Berechnung des Ertragswertes wird zunächst der nachhaltig, also für längere Zeit erzielbare Ertrag ermittelt. Dies geschieht anhand der Durchschnittserträge der letzten Jahre (in der Regel 5 Jahre). Sodann werden die einzelnen Erträge um außerordentliche Aufwendungen und außerordentliche Erträge bereinigt. Für die zukünftige Ertragseinschätzung sind die Entwicklungsmöglichkeiten des Geschäftes zu berücksichtigen.
Liegt der zukünftig zu erwirtschaftende Jahresertrag (ohne Unternehmerlohn) fest, wird dieser Wert kapitalisiert, d. h. man berechnet, welches Geldkapital erforderlich ist, um den Ertrag unter Berücksichtigung marktüblicher Zinsen jährlich von der Bank zu erhalten. Diese Berechnung erfordert viel Sachverstand und ist ohne Einschaltung von Fachleuten kaum möglich.
Dabei kann folgende Faust-Formel angewendet werden:
Ertragswert = Jahresertrag x 100; z.B.: 10.000x100 = 83.333 Euro
Zinsfuß x 1,5 8 x 1,5
Ertragswert = Jahresertrag x 100; z.B.: 10.000x100 = 83.333 Euro
Zinsfuß x 1,5 8 x 1,5
x) Risikozuschlag : Der Zinsfuß von 8 % wird wegen der Unsicherheit über den zukünftigen Ertrag mit einem Risikozuschlag von 1,5 gewichtet.
Ein realistischer Wert des Unternehmens, der sowohl den Sachwert der Gebäude und Einrichtungen und der sonstigen Vermögensgegenstände als auch die Ertragsmöglichkeiten berücksichtigt, ist demnach ein gewogener Mittelwert zwischen Substanz- und Ertragswert. Die Berechnung wird z. B. wie folgt vorgenommen:
(Substanzwert + 2 x Ertragswert)/3 = Wert des Unternehmens
(Substanzwert + 2 x Ertragswert)/3 = Wert des Unternehmens
Nachfolgend ein Beispiel zur Berechnung des Geschäftswerts:
Bei einem Geschäft mit Vermögenswerten von 150.000 Euro, einem Rohertrag von 70.000 Euro und einem Unternehmerlohn von 60.000 Euro folgende Rechnung:
Der Substanzwert beträgt 150.000 Euro. Der Jahresertrag (ohne Unternehmerlohn) beträgt 10.000 Euro. Nach der obigen Formel ergibt sich ein Ertragswert von 83.333 Euro. Der Gesamtwert des Unternehmens ergibt damit:
150.000 + 2 x 83.333 = 105.555 Euro
3
Da die Berechnung des Wertes eines Unternehmens sehr stark von Schätzungen abhängt, empfiehlt es sich, in den meisten Fällen Fachleute einzuschalten.
150.000 + 2 x 83.333 = 105.555 Euro
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Da die Berechnung des Wertes eines Unternehmens sehr stark von Schätzungen abhängt, empfiehlt es sich, in den meisten Fällen Fachleute einzuschalten.
Bei Auskünften über Sachverständige hilft Ihnen unser Geschäftsbereich Starthilfe, Unternehmensförderung, Recht gerne weiter. Bitte wenden Sie in diesem Fall an die Ansprechpartnerin Christine Haas, Telefon 0202-2490 401, E-Mail c.haas@wuppertal.ihk.de.