Finanzierung der Gründung

Finanzierung der Gründung

Nachdem Sie sich im Rahmen Ihres Unternehmenskonzeptes Gedanken über Ihren Kapitalbedarf gemacht haben, müssen Sie sich überlegen, wie Sie den errechneten Kapitalbedarf finanzieren. Wenn das eigene Geld nicht ausreicht, müssen Kredite über Banken oder Sparkassen aufgenommen werden. Günstig ist es, wenn Sie öffentliche Finanzierungshilfen in Anspruch nehmen. Auch Kreditinstitute haben häufig eigene Programme für junge Selbständige.

Öffentliche Förderprogramme für Ihre Existenzgründung

Es gibt verschiedene Förderprogramme für Existenzgründer. Es handelt sich dabei in der Regel um Darlehen mit besonders günstigen Laufzeiten und Kreditkonditionen.

Die Beantragung erfolgt über eine Bank oder Sparkasse freier Wahl. Dort müssen Sie Ihr Unternehmenskonzept vorlegen. Das Kreditinstitut prüft das Konzept, und nach positiver Entscheidung können Sie die Anträge für die öffentlichen Mittel über das Kreditinstitut stellen. Bedenken Sie, dass Sie keinen Rechtsanspruch auf diese Mittel haben. Sollte die Bank Ihr Konzept ablehnen, so fragen Sie nach den Gründen. Dann können Sie sich auf ein Gespräch mit einer anderen Bank besser vorbereiten.

Es empfiehlt sich, mit mehreren Kreditinstituten zu verhandeln. Die Konditionen für die öffentlichen Mittel sind zwar überall gleich. Aber da meist noch ein Teil der Investitionen oder des Finanzbedarfs über die Bank finanziert werden muss, lohnt sich der Vergleich. Auch muss die "Chemie" stimmen, das heißt die Bank und besonders Ihr Firmenbetreuer sollte sich mit Ihrem Konzept identifizieren können. Schließlich wollen Sie mit der Bank die nächsten Jahre zusammenarbeiten.

Sollten Sicherheiten fehlen, kann unter Umständen Ihr Kreditinstitut bei der Bürgschaftsbank NRW eine flankierende Bürgschaft beantragen.

Rechnen Sie mit mindestens 6 bis 8 Wochen ab dem Zeitpunkt der Beantragung, bis die Mittel bewilligt werden. Wichtig ist, dass Ihr Unternehmenskonzept vollständig ist. Fehlende Unterlagen verzögern die Entscheidungsfindung bei den öffentlichen Banken und den Institutionen, die eine Stellungnahme für Ihre Existenzgründung abgeben sollen.

Was ist, wenn die Zeit drängt und Sie nicht auf die Bewilligung der Mittel warten können?

Die Übernahme einer Zwischenfinanzierung ist die freie Entscheidung der Hausbank. Hat die Hausbank vor der Bewilligung der öffentlichen Mittel die Zwischenfinanzierung übernommen und werden die öffentlichen Mittel dann überraschend nicht bewilligt, so bleibt das gesamte Risiko bei der Hausbank. In risikoreichen Fällen wird sie daher eine Zwischenfinanzierung ablehnen. Ihnen bleibt dann nichts anderes übrig, als mit der Umsetzung Ihres Vorhabens bis zu der Bewilligung und Auszahlung der öffentlichen Mittel zu warten.

Eine Übersicht zu den aktuellen Konditionen der Förderprogramme kann unter der Internetseite der KfW-Mittelstandsbank sowie der NRW.BANK abgerufen werden.

ACHTUNG! Informieren Sie sich vor der Gründung bei Ihrer Hausbank und lassen Sie das Gespräch durch eine Aktennotiz schriftlich festhalten. Sonst ist Ihr Vorhaben unter Umständen nicht mehr förderbar!

Der Beginn Ihrer Existenzgründung liegt weit vor der eigentlichen Geschäftseröffnung. Unterschreiben Sie keine Kaufverträge oder ähnlich bindende Verträge. Die Unterschrift unter Mietverträge ist möglicherweise unschädlich, aber erkundigen Sie sich lieber vorher bei Ihrem Kreditinstitut. Grundsätzlich raten wir davon ab, insbesondere Mietverträge vor der Sicherstellung der Finanzierung des Vorhabens zu unterschreiben. Egal wie stark der Makler Sie unter Druck setzt oder wie schön der Standort auch sein mag. Platzt die Finanzierung, muss der Mietvertrag im Regelfall für die Laufzeit erfüllt werden. Das kann teuer werden. Lassen Sie eine Aktennotiz von dem ersten Bankgespräch anfertigen. Somit können Sie später belegen, dass Sie sich bereits vor dem Beginn Ihres Vorhaben erkundigt haben.