Beratungsvertrag

Beratungsvertrag
Vor dem Beginn einer Unternehmensberatung sollte immer ein Beratungsvertrag geschlossen werden. Im Vertrag sollte Aufgabe und Ziel der Beratung definiert sein. Der zeitliche und inhaltliche Ablauf einer Unternehmensberatung wird typischerweise in einem spaltenförmig gehaltenen Arbeits- und Zeitplan festgehalten. Der Beratungsvertrag sollte zudem eine Regelung zur vorzeitigen Beendigung oder Änderung der Beratung beinhalten. Oft stellt sich auf halbem Wege heraus, dass die Beratung nicht mehr auf die Problemlage passt, oder eine Form angenommen hat, die vom Auftraggeber nicht gewünscht ist. Da kann es sehr hilfreich sein eine Klausel im Vertrag zum vorzeitigen Ausstieg aus der Beratung aufgenommen zu haben. Nicht zuletzt sollte man sich natürlich im Beratungsvertrag über das Honorar und die Nebenkosten einigen. Für die verschiedenen Beratungsförderprogramme stellen die Förderinstitute in der Regel einen Musterberatungsvertrag zur Verfügung. Dieser kann gut als Grundlage der Vereinbarung mit dem Berater dienen.