Beratungsförderung vor der Existenzgründung
Beratungsprogramm Wirtschaft des Landes NRW
Die Förderung des Beratungsprogramms Wirtschaft erstreckt sich auf ausschließlich auf die Phase vor der Gründung des Unternehmens. Eine Ausnahme bildet die beabsichtigte Umwandlung einer gewerblichen Nebenerwerbstätigkeit in einen Haupterwerb. Sie umfasst die Entwicklung, Prüfung und Umsetzung von Gründungskonzepten mit dem Ziel der Gründung oder Übernahme eines Unternehmens.
Förderkonditionen:
Eine Neugründung/Beteiligung kann mit bis zu 6 Tagewerken, eine Betriebsübernahme mit bis zu 8 Tagewerken und die Umwandlung eines Neben- zum Haupterwerb mit bis zu 4 Tagewerken gefördert werden. Daneben sind zusätzlich spezielle Beratungen für bestimmte Personengruppen (u.a. Migranten der 1. Generation, Personen mit anerkannter Behinderung) mit bis zu 2 Tagewerken möglich. Im Regelfall beträgt die Förderquote 50% der pauschalen Zuwendungshöhe von 1.020 EUR, für Bürgergeld-Empfänger beträgt die Förderquote 80% bzw. 90% bei der Zirkelberatung.
Die Antragstellung muss vor Beginn der Beratung erfolgen!
Die Bergische IHK ist Kontaktstelle für dieses Programm. Nähere Informationen erhalten Sie bei den aufgeführten Ansprechpartnern.
Die Richtlinie finden Sie in der Menüleiste als pdf-Dokument.