Wer darf Auszubildende einstellen?

Wer darf Auszubildende einstellen?
Gut ausgebildete Fachkräfte sichern einem Unternehmen und letztlich der gesamten Wirtschaft Existenz und Wohlstand. Ausbildung ist eine bedeutende Aufgabe für Unternehmer.

Zur Ausbildung berechtigt ist, wer eine Abschlussprüfung in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung bestanden hat, berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse besitzt und dessen Unternehmen nach Art und Einrichtung für die Ausbildung geeignet ist. Als Ausbilder kann auch ein Mitarbeiter benannt werden, der die Voraussetzungen erfüllt. Über Ausnahmeregelungen gibt Ihre IHK Auskunft.

Wenn Sie ausbilden wollen, empfiehlt es sich, mit einem Ausbildungsberater der Bergischen Industrie- und Handelskammer Wuppertal-Solingen-Remscheid einen Termin in Ihrem Haus zu vereinbaren. Er berät Sie umfassend über die Ausbildung in Ihrem Unternehmen.

Haben Sie einen Interessenten für eine Ausbildungsstelle gefunden, schließen Sie mit ihm einen Ausbildungsvertrag ab, der bei der IHK unverzüglich zu registrieren ist. Die notwendigen Vertragsformulare erhalten Sie dort ebenfalls. Bei der Aufstellung des dazu gehörenden Ausbildungsplanes hilft Ihnen wiederum der Ausbildungsberater. Vor Beginn der Ausbildung muss sich der Auszubildende - wenn er noch nicht 18 Jahre alt ist - einer ärztlichen Untersuchung unterziehen. Die Kosten hierfür trägt das Land.

Es empfiehlt sich, in allen Ausbildungsfragen engen Kontakt mit der IHK zu halten. Sie unterrichtet Sie auch gerne über Möglichkeiten der beruflichen Weiterbildung. Informationen zum Thema Aus- und Weiterbildung gibt es hier.