Hausordnung der Bergischen IHK
Zur Gewährleistung eines geordneten, sicheren und störungsfreien Geschäfts-, Veranstaltungs- und Prüfungsbetriebs gilt für das gesamte Gelände der Bergischen Industrie- und Handelskammer Wuppertal-Solingen-Remscheid (IHK), Heinrich-Kamp-Platz 2, 42103 Wuppertal, folgende Hausordnung:
1. Geltungsbereich
Diese Hausordnung dient der Sicherheit, Ordnung und dem reibungslosen Ablauf innerhalb des IHK-Gebäudes sowie des dazugehörigen Innenhofs. Sie ist für alle Personen verbindlich, die sich auf dem Gelände oder in den Räumlichkeiten der IHK aufhalten – unabhängig davon, ob sie Beschäftigte, Besucher/innen, Teilnehmer/innen oder Dienstleister sind.
2. Hausrecht
Das Hausrecht wird durch den Hauptgeschäftsführer, seinen Stellvertreter sowie die jeweils verantwortlichen Beschäftigten der IHK (Hausrechtsausübende) ausgeübt.
3. Sicherheit
Den Anordnungen der Hausrechtsausübenden ist Folge zu leisten – insbesondere im Interesse von Sicherheit, Ordnung, Ruhe und Sauberkeit. Alle Personen sind verpflichtet, die geltenden Vorschriften zum Gesundheits-, Brand- und Arbeitsschutz einzuhalten.
Bei Nutzung von Veranstaltungsräumen ist sicherzustellen, dass beim Verlassen Licht ausgeschaltet und Fenster geschlossen werden. Zutrittskarten oder Schlüssel sind nach Gebrauch am Empfang abzugeben.
Bei Nutzung von Veranstaltungsräumen ist sicherzustellen, dass beim Verlassen Licht ausgeschaltet und Fenster geschlossen werden. Zutrittskarten oder Schlüssel sind nach Gebrauch am Empfang abzugeben.
4. Privatsachen
Für Garderobe sowie den Verlust von persönlichen Gegenständen übernimmt die IHK keine Haftung. Dies gilt insbesondere für Geld, Schmuck, Wertgegenstände und Dokumente.
5. Nutzung der Örtlichkeiten
In allen Räumen und öffentlich zugänglichen Bereichen ist auf Ordnung und Sauberkeit zu achten. Tiere dürfen sich nur mit Zustimmung einer der in Ziffer 2 genannten Personen im Gebäude aufhalten. Assistenztiere (z. B. Blindenführhunde) sind davon ausgenommen.
6. Rausch- und Suchtmittel
Alle öffentlich zugänglichen Bereiche des IHK-Gebäudes sind rauchfrei. Rauchen – auch von E-Zigaretten, E-Liquids oder Vapes – ist nur in ausdrücklich freigegebenen Bereichen gestattet.
7. Geheimhaltungspflicht
Ohne Zustimmung der Geschäftsführung ist untersagt:
- Betriebseinrichtungen oder Arbeitsmittel aus den Geschäftsräumen zu
entfernen, - Muster-, Geschäfts- oder interne Unterlagen zu kopieren, abzubilden oder an Unbefugte weiterzugeben,
- sowie über interne Vorgänge gegenüber Dritten, insbesondere der Presse, Auskunft zu erteilen.
Diese Regelung richtet sich insbesondere an Besucher/innen, Teilnehmer/innen oder Dienstleister der IHK. Für Beschäftigte gelten die arbeitsvertraglichen Regelungen entsprechend.
8. Unzulässige Betätigungen
Auf dem gesamten Gelände sind Handlungen untersagt, die den Betriebsfrieden, die Sicherheit oder den Aufgaben der IHK zuwiderlaufen. Dazu gehören insbesondere:
- Betteln, Hausieren und Verunreinigungen jeder Art,
- Lärmbelästigungen und das Blockieren von Zufahrten,
- das Lagern oder Aufstellen von Gegenständen in Fluren und Treppenräumen,
- das Anbringen von Plakaten, Anschlägen oder Bildern ohne Genehmigung,
- parteipolitische Aktivitäten, Sammlungen und Unterschriftenaktionen,
Versammlungen dürfen nur mit Zustimmung der Geschäftsführung stattfinden, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
9. Parken
Kraftfahrzeuge und Fahrräder dürfen ausschließlich auf den gekennzeichneten Flächen und nur für die Dauer der vereinbarten Nutzung abgestellt werden.
Reservierungen im Innenhof sind zu beachten. Die IHK übernimmt keine Haftung für Schäden an abgestellten Fahrzeugen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der IHK.
Reservierungen im Innenhof sind zu beachten. Die IHK übernimmt keine Haftung für Schäden an abgestellten Fahrzeugen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der IHK.
10. Fundsachen
Gefundene Gegenstände sind am Empfang abzugeben. Die Ausgabe erfolgt gegen Vorlage eines Ausweises. Fundsachen werden sechs Monate aufbewahrt und anschließend dem zuständigen städtischen Fundbüro übergeben. Die IHK übernimmt keine Haftung für verlorene oder zurückgelassene Gegenstände.
11. Verstöße gegen die Hausordnung
Verstöße sind unverzüglich einer der unter Ziffer 2 genannten Personen zu melden. Bei schweren oder wiederholten Zuwiderhandlungen kann ein zeitlich befristetes oder unbefristetes Hausverbot ausgesprochen werden. Strafbare Handlungen werden zur Anzeige gebracht.
12. Inkrafttreten
Diese Hausordnung tritt mit Aushang in Kraft und ist auf der Website der Bergischen IHK veröffentlicht.
Wuppertal, 12. Dezember 2025
Michael Wenge
Hauptgeschäftsführer
