Allgemeine Teilnahmebedingungen IHK Lehrwerkstatt Solingen GmbH

1. Anmeldebestätigung

Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Nach Eingang der Anmeldung erhält der angemeldete Teilnehmer eine Anmeldebestätigung. Personen, die nach Überschreiten des zur Verfügung stehenden Platzangebots angemeldet werden, erhalten eine Absage.

2. Zahlungsbedingungen

Das Teilnahmeentgelt ist vor Beginn der Veranstaltung unter Angabe der Rechnungsnummer zu zahlen. Zahlungspflichtig ist bei geförderten Maßnahmen bzw. bei geförderten Teilnehmern die Förderstelle, andernfalls der Teilnehmer selbst.

3. Widerrufsrecht

Der Anmelder hat das Recht, die Anmeldung innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Anmeldebestätigung ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Der Widerruf muss schriftlich an folgende Anschrift erfolgen: IHK Lehrwerkstatt Solingen GmbH, Schützenstr. 204, 42659 Solingen. Nach Ausübung des Widerrufsrechts werden erfolgte Zahlungen erstattet. Wenn zwischen der Anmeldung und dem Beginn der Veranstaltung weniger als 14 Tage liegen, endet das Widerrufsrecht mit Beginn der Veranstaltung.

4. Rücktritt und Kündigung

Das Teilnahmeentgelt wird auch dann fällig, wenn der angemeldete Teilnehmer nicht erscheint. Ein Rücktritt von der Teilnahme ist zulässig, wenn die Absage bis spätestens eine Woche vor der Veranstaltung bei der IHK-Lehrwerkstatt eingeht; danach ist das volle Teilnahmeentgelt zu bezahlen.
Nach Beginn eines Lehrgangs mit einer Dauer von bis zu drei Monaten ist eine Kündigung ausgeschlossen. Bei Lehrgängen mit einer Dauer von mehr als drei Monaten kann der Teilnehmer erstmals zum Ende der ersten drei Monate, anschließend jeweils zum Ende der nächsten drei Monate kündigen. Für die Kündigung ist eine Frist von zwei Wochen einzuhalten.
Die IHK Lehrwerkstatt Solingen ist berechtigt, bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen die Werkstattordnung sowie bei mangelnden Leistungen, welche das Maßnahmeziel gefährden, den Vertrag mit dem Teilnehmer ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

4.1 Zusätzliches Rücktritt- und Kündigungsrecht für Teilnehmer der Agentur für Arbeit, des Jobcenters und der ARGE

Teilnehmer, die für die Teilnahme an dem Lehrgang eine Förderung durch die Agentur für Arbeit oder die ARGE beantragt haben, können kostenfrei zurücktreten, wenn die Förderung nicht erfolgt bzw. wegfällt. Bei nachweislicher Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung steht dem TN ebenfalls das Recht zur kostenfreien Kündigung zu.

5. Absage von Veranstaltungen

Bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl kann die IHK Lehrwerkstatt die Veranstaltung bis spätestens eine Woche vor dem Termin absagen. Die IHK Lehrwerkstatt kann die Veranstaltung auch bei Eintritt nicht vorhersehbarer Umstände (wie z. B. die Erkrankung des Dozenten, die Beschädigung oder Kündigung der Veranstaltungsräume) absagen. Die Teilnehmer werden in diesen Fällen unverzüglich informiert. Bereits gezahlte Teilnahmeentgelte werden erstattet. Weitergehende Ansprüche haben Anmelder und Teilnehmer nicht.

6. Wechsel des Dozenten

Ein Wechsel des Dozenten berechtigt nicht zum Rücktritt oder zur Minderung.

7. Haftung

Die IHK Lehrwerkstatt und die von ihr beauftragten Personen haften nicht für Schäden, insbesondere für solche aus Unfällen, Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl, es sei denn, dass der Schaden auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der IHK Lehrwerkstatt oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruht. Das gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.