Sachkunde für freiverkäufliche Arzneimittel

Der Handel mit so genannten freiverkäuflichen Arzneimitteln setzt eine Schulung mit abschließender Prüfung voraus. Diese erlaubnispflichtigen Waren dürfen außerhalb von Apotheken verkauft werden.
Freiverkäufliche Arzneimittel dienen ausschließlich der Vorbeugung oder Verhütung von Krankheiten. Das Spektrum reicht von Kamillentee über Baldriantinktur bis hin zu Hundehalsbändern gegen Flohbefall.
Die Bergische IHK kooperiert mit der IHK Essen, die regelmäßig Sachkundeprüfungen für den Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln durchführt und Informationen zu Schulungsmöglichkeiten vorhält.
Prüfungstermine und weitere Informationen sind bei der IHK Essen erhältlich.