Regeln für Spielgeräteaufsteller
Regeln für Spielgeräteaufsteller seit dem 1. September 2013 | Unterrichtung für Automatenaufsteller nach § 33c Gewebeordnung
Aufsteller von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit (Automatenaufsteller) können nach einer Änderung der Gewerbeordnung ab dem 1. September 2013 nur dann eine Erlaubnis zum Betrieb des Gewerbes erhalten, wenn sie an einer Unterrichtung über die notwendigen Kenntnisse zum Spieler- und Jugendschutz teilgenommen haben.
Für die Aufsteller von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit sowie das mit der Aufstellung betraute Personal des Aufstellers wird durch den neuen § 33c GewO ein IHK-Unterrichtungsnachweis eingeführt, mit dem gewährleistet werden soll, dass Gewerbetreibende und Mitarbeiter/innen, die die Geräte aufstellen, über die erforderliche Sachkunde verfügen. Das Unterrichtungsverfahren ist den Industrie- und Handelskammern übertragen worden. Die Unterrichtung für die im Bezirk der IHK Wuppertal-Solingen-Remscheid ansässigen Automatenaufsteller beziehungsweise deren Mitarbeiter/innen wird von der IHK Köln durchgeführt. Nähere Informationen zur Anmeldung für die Unterrichtung und zur Sachkundeprüfung sowie die Ansprechpartner der IHK Köln erhalten Sie in der Rubrik "Weitere Informationen" unter der Überschrift„Neue Regeln für Spielgeräteaufsteller“.
Für die Aufsteller von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit sowie das mit der Aufstellung betraute Personal des Aufstellers wird durch den neuen § 33c GewO ein IHK-Unterrichtungsnachweis eingeführt, mit dem gewährleistet werden soll, dass Gewerbetreibende und Mitarbeiter/innen, die die Geräte aufstellen, über die erforderliche Sachkunde verfügen. Das Unterrichtungsverfahren ist den Industrie- und Handelskammern übertragen worden. Die Unterrichtung für die im Bezirk der IHK Wuppertal-Solingen-Remscheid ansässigen Automatenaufsteller beziehungsweise deren Mitarbeiter/innen wird von der IHK Köln durchgeführt. Nähere Informationen zur Anmeldung für die Unterrichtung und zur Sachkundeprüfung sowie die Ansprechpartner der IHK Köln erhalten Sie in der Rubrik "Weitere Informationen" unter der Überschrift„Neue Regeln für Spielgeräteaufsteller“.