Nr. 18200

Immobilienwirtschaft

Hier halten wir für unsere Mitglieder Informationen zur Immobilienwirtschaft des Bergischen Städtedreiecks vor. Dies beinhaltet sowohl Informationen über die Branche vor Ort als auch allgemeine Informationen zu Entwicklungen und Trends auf dem Immobilienmarkt.

Für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter gibt es eine Weiterbildungspflicht (20 Zeitstunden innerhalb von drei Jahren). Geregelt ist diese in § 34c Absatz 2a Gewerbeordnung (GewO) in Verbindung mit § 15b Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV).

Die Bergische IHK hat mit der Rheinischen Imobilienbörse e.V. einen Gewerbemietpreisspiegel für das Bergische Städtedreieck erstellt. Die aktuelle Version ist aus dem Jahr 2021.

Die Gutachterausschüsse sammeln Werte für Grundstücke (Bodenrichtwerte) und Kaufpreise von Immobilien (Kaufpreissammlung). Diese Sammlungen sollen als Datengrundlage für die Wertermittlung von immobilen Gütern (Grundstücke und verschiedene Gebäude) dienen.