Bund, NRW und Bergisches Städtedreieck
Aktuelle Corona-Regeln
Aktuell bestehen nur noch wenige Vorgaben zum Schutz vor Corona.
Landesverordnung NRW
- Rechtliche Regelungen des Landes gegen Corona
- Direktlink zur CoronaSchVO (ab 23.12.2022)
- Direktlink zur Anlage 1 “Hygieneempfehlungen für Privatpersonen”
- Direktlink zur Anlage 2 “Hygieneempfehlungen für Unternehmen und Veranstaltungen”
Maskenpflicht
- in öffentlichen Verkehrsmitteln
- in medizinischen Einrichtungen und Praxen (gilt nur für Beschäftigte)
- in Gemeinschaftsunterkünften (für Obdachlose, Flüchtlinge u. ä.)
Testpflicht
- in Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge u. ä.
- Justizvollzugsanstalten u. ä.
Es sind die in der Anlage zur CoronaSchVO erlassenen Hygiene- und Infektionsstandards zu beachten. Weitere
Hygieneempfehlungen und
Informationen des BAuA (Arbeitsschutzstandards) sind gegebenenfalls zusätzlich hilfreich für eine praktische Umsetzung in den Unternehmen.