Medieninfo 34/26 vom 29.05.2026

Start des volldigitalen Carnet ATA zum 1. Juni

Digitalisierung mit Vorbildcharakter in 30 Ländern.
Zum 1. Juni wird das volldigitale Carnet ATA (Admission Temporaire / Temporary Admission) eingeführt. Ein Carnet ATA ist ein international anerkanntes Zolldokument, das die vorübergehende Ausfuhr, Einfuhr und Durchfuhr von Waren ohne Zahlung von Zöllen und Steuern ermöglicht. Es kommt insbesondere bei Warenmustern, Messegütern oder Berufsausrüstung zum Einsatz – etwa bei der Kamera eines Fotografen oder den Werkzeugen von Handwerkern im Rahmen von Auslandsaufträgen.
Der Start des volldigitalen Verfahrens erfolgt zunächst in 30 Ländern, darunter die EU-Mitgliedstaaten, die Schweiz, das Vereinigte Königreich und Norwegen. Die Internationale Handelskammer (ICC) in Paris sieht eine Übergangsphase bis Ende 2027 vor, in der das Verfahren schrittweise auf die verbleibenden 51 Carnet-Länder ausgeweitet wird.
„Das volldigitale Carnet-Verfahren bedeutet für unsere Unternehmen eine spürbare Erleichterung: Es spart Zeit, ermöglicht flexiblen Zugriff, schafft mehr Transparenz und sorgt für eine schnellere Abfertigung“, erklärt Svenja Beckers, zuständig für den Bereich Carnet ATA bei der Bergischen IHK. „Mit der Digitalisierung der Ursprungszeugnisse haben wir bereits sehr gute Erfahrungen gemacht – nun folgt konsequent der nächste Schritt mit dem Carnet ATA“, ergänzt Jasper Rust, Referent für Außenwirtschaft bei der Bergischen IHK.
Ab Anfang Juni werden Carnet ATA ausschließlich digital bei der zuständigen IHK beantragt. Für die Übergangsphase und speziell für die Länder, die noch nicht an der volldigitalen Variante teilnehmen, erhalten alle Antragsteller weiterhin ein Papier-Carnet als Backup.
Für Fragen und Beratung steht das Team International der Bergischen IHK zur Verfügung, unter anderen Svenja Beckers: s.beckers@bergische.ihk.de, T. 0202 2490-520.