IHK-MEDIENINFO NR. 4/26 VOM 27.1.2026

Bergische IHK: Freihandelsabkommen mit Indien eröffnet neue Chancen für die heimische Wirtschaft

Fast 20 Jahre Verhandlungen erfolgreich abgeschlossen
Die Bergische IHK begrüßt den Abschluss des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Indien ausdrücklich. Das Abkommen setzt ein starkes Signal für offenen und regelbasierten Welthandel und schafft neue, verlässliche Rahmenbedingungen für die exportorientierte Wirtschaft im Bergischen Städtedreieck. „Das Freihandelsabkommen eröffnet unseren Unternehmen enorme Chancen. Insbesondere die Automobilzulieferer und Maschinenbauer sollten von den reduzierten Zöllen in den kommenden Jahren profitieren“, erhofft sich IHK-Außenwirtschaftsausschussvorsitzender Curt Mertens.
Indien ist einer der dynamischsten Wachstumsmärkte weltweit und gewinnt auch für Unternehmen aus Wuppertal, Solingen und Remscheid zunehmend an Bedeutung. Derzeit beträgt der Anteil Indiens am EU-Handelsvolumen 2,5 Prozent. Die EU-Kommission geht aber davon aus, dass sich die Exporte nach Indien durch das Abkommen bis 2032 verdoppeln werden. Die gemeinsame Freihandelszone wird mit circa 2 Milliarden Einwohnern die größte der Welt.
Vor allem die im Bergischen Städtedreieck stark vertretenen Bereiche Automobilzulieferer sowie Maschinen- und Anlagenbau sollen durch die Zollsenkungen profitieren. Die indischen Zölle auf Autos werden für ein Kontingent von 250.000 Autos pro Jahr schrittweise von 110 Prozent auf 10 Prozent gesenkt. Für Autoteile sollen die Zölle vollständig entfallen. Für Maschinen gelten aktuell Zölle von bis zu 44 Prozent. Diese sollen ebenfalls nahezu komplett wegfallen.
„Durch das Abkommen erhalten unsere Unternehmen einen erleichterten Zugang zu einem Markt mit 1,5 Mrd. Menschen. Der Handel mit Indien wuchs bereits vor dem Abkommen rasant. Diese Entwicklung dürfte sich nun verstärken“, analysiert Dr. Daria Stottrop, Leiterin des Geschäftsbereichs International. Die Bergische IHK geht nicht davon aus, dass das Abkommen wie das Mercosur-Abkommen vom EU-Parlament an den EUGH weitergeleitet wird, da kritische Punkte des Agrarsektors nicht tangiert werden.