Bergische IHK begrüßt geplante Reduktion von Berichtspflichten im Bereich Nachhaltigkeit
IHK informiert am 25. Februar in Online-Seminar über die aktuelle Nachhaltigkeitsgesetzgebung
Aktuelle Pläne der EU sehen eine Vereinfachung von verschiedenen Berichtspflichten für Unternehmen vor, zum Beispiel bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die Bergische IHK begrüßt diesen Schritt und betont, dass eine Reduktion der Anforderungen den Unternehmen mehr Zeit für ihre wirtschaftlichen Kernaktivitäten verschaffen könne. „Die angekündigte Vereinfachung der Berichtspflichten muss dringend in der Praxis spürbare Erleichterungen bringen. Es geht darum, den Unternehmen den Weg zu mehr Nachhaltigkeit zu ebnen, statt ihnen zusätzliche Belastungen aufzuerlegen“, betont IHK-Hauptgeschäftsführer Michael Wenge.
Betriebe im Bergischen Städtedreieck sind eingeladen, sich über die aktuellen Entwicklungen in der EU-Nachhaltigkeits-gesetzgebung, wie der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive), zu informieren. Die Bergische IHK veranstaltet für ihre Mitglieder hierzu ein Online-Seminar, das am 25. Februar von 17 bis 18:30 Uhr stattfindet. Dort wird ein Überblick über die wichtigsten gesetzlichen Vorgaben und deren Auswirkungen auf die Unternehmen gegeben. Die Teilnahme ist kostenfrei, eine Anmeldung ist bis zum 21. Februar erforderlich unter: https://events.bergische.ihk.de/NachhaltigkeitEU
IHK-Ansprechpartner ist Lennart Diepmans: T. 0202 2490 310, l.diepmans@bergische.ihk.de.