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Das BMF hat mit Schreiben vom 21. November 2023 die Pauschalen für Auslandsreisen bekannt gegeben. Die Änderungen sind im Fettdruck hervorgehoben. Die Pauschalen gelten für alle Auswärtstätigkeiten im Ausland ab dem 1. Januar 2024.
Das Bundesfinanzministerium hat mit Schreiben vom 11. April 2023 eine Gesamtübersicht über die maßgebenden Kaufkraftzuschläge mit Stand vom 1. April 2023 veröffentlicht. Die Gesamtübersicht umfasst die Zeiträume ab 1. Januar 2020.