Recht und Steuern

Elektronische Kassensysteme der Finanzverwaltung melden

Seit dem 1. Januar 2025 besteht für Unternehmen die Möglichkeit, alle in einer Betriebsstätte eingesetzten Kassensysteme (sowohl eigene als auch gemietete und gepachtete) einheitlich an die Finanzverwaltung zu melden. Geräte, die vor dem 1. Juli 2025 angeschafft wurden, müssen bis zum 31. Juli 2025 gemeldet werden. Geräte, die nach dem 1. Juli 2025 erworben werden, müssen grundsätzlich binnen eines Monats nach Anschaffung gemeldet werden. Werden Systeme außer Betrieb genommen, muss zukünftig innerhalb eines Monats eine Meldung erfolgen.

Angaben per ELSTER oder ERiC übermitteln

Die Meldung kann nur elektronisch vorgenommen werden: entweder über das Finanzamtsportal "Mein ELSTER" oder die ERiC-Schnittstelle. Dabei müssen folgende Angaben übermittelt werden:
  • Art des Kassensystems
  • Seriennummer
  • Datum der Anschaffung oder Inbetriebnahme
  • Art der technischen Sicherheitseinrichtung (TSE)
  • Zuordnung zu einer Betriebsstätte
Bei Fragen wenden Sie sich an Ihren Steuerberater oder Ihren Kassendienstleister.