Rahmenplan zur Sachkundeprüfung „Geprüfter Fachmann für Versicherungsvermittlung IHK“ und „Geprüfte Fachfrau für Versicherungsvermittlung IHK“

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und das Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungwirtschaft (BWV) haben einen Rahmenplan zur Sachkundeprüfung "Geprüfte/r Versicherungsfachmann/ -frau entwickelt. Der Rahmeplan soll die Verbindlichkeit und Transparenz der für alle Prüfungsteilnehmer maßgeblichen Lerninhalte und -ziele stärken.

Rahmenplan für die Sachkundeprüfung “Geprüfte/r Fachmann/-frau für Versicherungsvermittlung IHK”, § 34d GewO aktualisiert; 6. Auflage.

Das Expertengremium hat den Rahmenplan für die Sachkundeprüfung „Geprüfte/r Fachmann/-frau für Versicherungsvermittlung IHK“ aktualisiert. Dabei wurden sowohl gesetzliche Neuerungen als auch kleinere redaktionelle Anpassungen berücksichtigt.
Die Änderungen im Überblick:
  • Gesetzliche Aktualisierung: Aufgrund der Änderung des Einkommensteuergesetzes im Rahmen des Wachstumschancengesetzes wurde § 22 Nummer 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Satz 3 neu gefasst. Diese Änderung wurde in das Lernziel 3.1.7 – Steuerliche Behandlung der gesetzlichen Rentenversicherung integriert.
  • Redaktionelle Verfeinerung: Zur besseren Verständlichkeit wurden vier Verben im Text überarbeitet, ohne die vorgegebenen Taxonomiestufen zu verändern.
Das Expertengremium kommt zu dem Schluss, dass die Aktualisierung keine Erhöhung des Ausbildungsaufwands mit sich bringt. Der überarbeitete Rahmenplan tritt daher unmittelbar in Kraft.