Recht und Steuern

Formulare Immobiliardarlehensvermittler

Die Bergische Industrie- und Handelskammer Wuppertal-Solingen-Remscheid ist seit dem 1. Juli 2016 zuständige Erlaubnis- und Registerbehörde für die Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 34 i GewO (Immobiliardarlehensvermittler) und die Registrierung im Vermittlerregister gemäß § 11a GewO.