Finanzanlagenvermittler und -berater

Rahmenplan

Die Finanzanlagenvermittlerverordnung wurde im Mai 2012 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Die Verordnung regelt unter anderem die Sachkundeprüfung „Geprüfter Finanzanlagenfachmann/Geprüfte Finanzanlagenfachfrau IHK.
In der Finanzanlagenvermittlerverordnung sind zwar die Anforderungen dargelegt, jedoch keine konkreten Vorgaben zu Art und Umfang eines Vorbereitungslehrganges.
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat mit einem Expertengremium einen Rahmenplan zur Sachkundeprüfung entwickelt. Der Rahmenplan dient als Orientierung durch die Lerninhalte und wird vom DIHK als Download zur Verfügung gestellt
Aktuelle Fassung des Rahmenplans :
Der Rahmenplan wurde von dem zuständigen Sachverständigengremium mit Stand Oktober 2023 aktualisiert. Zur Umsetzung der Delegierten Verordnung zur MiFID II (Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen beim Anleger) sowie aufgrund der Erweiterung der Anlage 1 zur FinVermV um das Sachgebiet 2.2.4 Nachhaltigkeitskriterien für Finanzanlageprodukte, wurde der Rahmenplan entsprechend erweitert. Ebenso wurden redaktionelle Anpassungen (u.a. Angleichung der Taxonomiestufen an andere IHK-Sachkundeprüfungen ) und aktuelle gesetzliche Änderungen wie bspw. das Basisinformationsblatt und in diesem Zusammenhang eine Aktualisierung der Fachbegriffe als rechtliche Änderungen in den Rahmenplan integriert.