Recht und Steuern

Brexit

Versicherungsvermittler, die in UK im Rahmen der Dienstleistungs- oder Niederlassungsfreiheit tätig sind und diese Tätigkeit weiterhin ausüben wollen, können von Übergangsfristen im Zusammenhang mit dem Brexit profitieren. Dafür ist ein sog. TRP Antrag erforderlich. Dieser muss bis zum 30. Oktober 2019 bei der FCA gestellt werden.
Versicherungsvermittler sollten sich – sofern noch nicht geschehen den DIHK zunächst für die Tätigkeit in UK notifizieren lassen. Dafür ist ein entsprechender Antrag bei der zuständigen IHK erforderlich. Danach kann ein sog. TRP-Antrag (Temporary Permissions Regime (TPR)) auf übergangsweise Tätigkeit gestellt werden. Der TPR-Antrag kann über das entsprechende Portal der FCA gestellt werden. Vorab ist eine kurze Registrierung erforderlich. Zwischen Temporary Permissions Regime (TPR) -Antragstellung und Bewilligung liegen in der Regel nur wenig Tage.

Achtung: Der TPR Antrag muss bis zum 30. Oktober 2019 gestellt werden.
Nähere Informationen dazu sind unter folgendem Link zu finden: https://www.fca.org.uk/brexit/temporary-permissions-regime


Quelle: DIHK