Recht und Steuern
Offenlegungspflicht bis Ende 2018 beachten!
Erinnerung an die rechtzeitige Einreichung der Jahresabschlussunterlagen für das Geschäftsjahr 2018 zur Vermeidung von Ordnungsgeldverfahren
Für alle nicht kapitalmarktorientierten Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahresabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahresabschlüsse für das Geschäftsjahr 2017 Ende 2018 ab. Einzelheiten können Sie der Pressemitteilung des Bundesamts für Justiz (BfJ) für das Geschäftsjahr 2017 unter „Weitere Informationen“ entnehmen.
