Die Warenverkehrsbescheinigung EUR-MED

Wie bei der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 handelt es sich bei der Warenverkehrsbescheinigung EUR-MED um einen Präferenznachweis. In diesem Fall ist die EUR-MED der Präferenznachweis für die Paneuropa-Mittelmeer-Kumulierungszone (Pan-Euro-Med-Zone), eine Zone, welche die bestehende paneuropäische Kumulierungszone (EU, Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz und Türkei) auf nahezu alle Mittelmeerländer sowie die Faröer-Inseln erweitert.
Die EUR-MED wird vom Ausführer der Ware auf Antrag und Vorlage eines ausgefüllten Formulars von seiner für ihn zuständigen Zollstelle geprüft und ausgestellt. Auf Verlangen muss der Ausführer der Zollstelle Nachweispapiere über den (präferenziellen) Ursprung der Ware vorweisen (Lieferantenerklärung).
Im Rahmen der Pan-Euro-Med-Kumulierung gilt eine Ware als Ursprungserzeugnis der Europäischen Union, wenn sie vollständig in der EU erzeugt wurde oder ausreichend in der EU verarbeitet wurde (Listenregel). Darüber hinaus gilt sie auch dann als EU-Ursprungsware, wenn sie aus nicht ausreichend bearbeiteten Ursprungserzeugnissen eines Vertragsstaates (Vertragsstaat innerhalb der Pan-Euro-Med-Zone) besteht. D.h. Ursprungserzeugnisse aus einem Vertragstaat können EU-Ursprungserzeugnissen gleichgestellt werden (Kumulation).
Ein Muster der EUR-MED finden Sie in der Menüleiste neben dem Text. Der Zoll hat zudem Einzelheiten zur Beantragung der EUR-MED auf seinen Seiten zusammengefasst. Eine Anleitung zum Ausfüllen der einzelnen Felder ist hier ebenso gegeben wie Hinweise zu Besonderheiten.