Die Warenverkehrs-bescheinigung EUR.1

Die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 ist nur dann erforderlich, wenn im Warenverkehr zwischen der EU und bestimmten Abkommensstaaten Präferenzen (Zollvergünstigungen) in Anspruch genommen werden sollen.
Die EUR.1 wird vom Ausführer der Ware auf Antrag und Vorlage eines ausgefüllten Formulars von seiner für ihn zuständigen Zollstelle geprüft und ausgestellt. Auf Verlangen muss der Ausführer der Zollstelle Nachweispapiere über den (präferenziellen) Ursprung der Ware vorweisen (Lieferantenerklärung, Kalkulationstabellen, etc.).
Ein Muster, sowie die Ausfüllhilfe der EUR.1 finden Sie in der Menüleiste neben dem Text. Der Zoll hat zudem Einzelheiten zur Beantragung der EUR.1 auf seinen Seiten zusammengefasst. Eine Anleitung zum Ausfüllen der einzelnen Felder ist hier ebenso gegeben wie Hinweise zu Besonderheiten.