International

Entwicklung eines europäischen Lieferkettengesetzes

Der europäische Gesetzgeber verfolgt das Ziel nachhaltiges unternehmerisches Handeln durch ein europaweites Lieferkettengesetz zu fördern. Unternehmen im EU-Binnenmarkt sollen durch eine gesetzliche Regelung in die Verantwortung genommen werden umwelt- und menschenrechtsbezogene Sorgfaltspflichten innerhalb der Wertschöpfungskette einzuhalten.  
Einige Staaten, wie Frankreich, Niederlande oder Deutschland haben bereits nationale Regelungen geschaffen, um den Schutz umwelt- und menschenrechtsbezogener Sorgfaltspflichten durchzusetzen. Der europäische Gesetzgeber möchte mit einem einheitlichen europaweiten Lieferkettengesetz faire Wettbewerbsbedingungen (Level-Playing-Field) schaffen. Die Regelungen sollen branchenunabhängig gelten. Allerdings stehen die inhaltlichen Regelungen noch nicht fest. 

Die Veröffentlichung des Legislativvorschlag ist verschoben worden. Nach der Agenda der EU-Kommission soll im Februar 2022 ein Vorschlag zum EU-Lieferkettengesetz publiziert werden. 
September 2021
Im September wird noch ein Legislativvorschlag der EU-Kommission erwartet. 

März 2021
Das EU-Parlament hat am 10.03.2021 Empfehlungen zum Schutz von Umwelt- und Menschenrechten in der Lieferkette beschlossen. Sie können den Text in deutscher und englischer Sprache nachlesen.    
Das EU Parlament empfiehlt demnach eine Richtlinie zum nachhaltigen Lieferkettenmanagement zu verabschieden. Dabei sollen Unternehmen mit Sitz in Europa Sorgfalts- und Rechenschaftspflichten für unternehmerisches Handeln übernehmen. Das Parlament empfiehlt börsennotierte, sowie kleine und mittelständische Unternehmen in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie aufzunehmen.