Türkei: Registrierungspflicht für Textilexporteure
Deutsche Exporteure, die bestimmte Möbel, Bettausstattungen, Farbstoffe und insbesondere Textilien in die Republik Türkei einführen, müssen sich vorab registrieren lassen.
Diese Verpflichtung gilt unabhängig vom Ursprungsland und bei Warenmengen von über 50 Kilogramm.
Grundlage sind die Bekanntmachungen 2009/21 und 2020/1 des Türkischen Staatssekretariats für den Außenhandel.
Eine Liste der betroffenen Warengruppen sowie der Registrierungsstellen ist veröffentlicht.
Das Exporter Registry Form ist vom Exportunternehmen beim ersten Import in die Türkei auszufüllen; der Importeur muss sich bei den zuständigen Registrierungsstellen nach Vorlage weiterer Unterlagen registrieren lassen. Das Formular der Exporter Registry können Sie rechts unter “weitere Informationen” herunterladen.
In der Bundesrepublik Deutschland bescheinigen die zuständigen IHKs in der Regel die Mitgliedschaft der Exportfirma bei der IHK und die Türkischen Konsulate legalisieren die Bescheinigung der IHKs.
Das Formblatt (Exporter Registry Form) hat eine Gültigkeit von einem Jahr und muss nach der Beglaubigung von den zuständigen Stellen im Ausland, zusätzlich von einem Türkischen Konsulat in der Bundesrepublik Deutschland legalisiert werden.
Wenn das Exportunternehmen bereits den Vorgaben entsprechend ordnungsgemäß registriert wurde, muss lediglich das Formblatt eingereicht werden ohne dass es einer weiteren Beglaubigung/Legalisierung bedarf. In diesem Fall reicht es, wenn das Formblatt soweit möglich über die Internetseiten der Registrierungsstellen eingereicht wird. Auf der elektronischen Plattform zur Exporter Registration finden Sie auch eine 16-seitige Anleitung auf Englisch.
Von dieser Regelung kann es Ausnahmen geben; es können weitere Unterlagen vom Importeur gefordert werden.
Bezüglich der Online-Registrierung wenden Sie sich bitte an die jeweilige Registrierungsstelle.
Der Fall einer Retoure-Lieferung ist in der Bekanntmachung nicht geregelt. Es ist empfehlenswert, sich direkt mit der türkischen Zollstelle, die die Einfuhrabwicklung vornimmt, in Verbindung zu setzen.
Unsere Angaben erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Für unsere Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an die zuständigen türkischen Stellen (siehe rechte Menüleiste) oder and die folgenden Berufsverbände:
Textilien oder Konfektionen werden in die Bundesrepublik Deutschland exportiert und aufgrund eines Mangels erneut in die Türkei verschickt. Streng nach dem Wortlaut wird die einführende Person oder Firma als Exporteur eingestuft und müsste die Exporter Registry Form ausfüllen. Eine Ausnahmeregelung für diesen Fall ist nicht vorgesehen.
Zollagenten empfehlen bei dieser Konstellation direkt mit der Zollstelle Kontakt aufzunehmen, die den Import durchführen wird, um zu erfahren, wie der Fall abgewickelt wird.
Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an die zuständigen türkischen Behörden und Institutionen:
- Ministerium für Wirtschaft (Seiten auch auf Englisch)
- Deutsch–Türkische Industrie- und Handelskammer, Telefon +90 (212) 36 30 520