VR China: Änderungen bei der Zollanmeldung

In der Volksrepublik China sind zum 1. Juni 2018 Änderungen bezüglich des "China Customs Advanced Manifest" (CCAM) für Luft- und Seefracht mit Blick auf die Ein- und Ausfuhr in Kraft getreten. Betroffen sind Spediteure, Versender und Empfänger.
Für die CCAM-Anmeldung werden laut AHK Shanghai folgende Informationen benötigt:
Unternehmenscode, Telefonnummer des Versenders
Unternehmensname, Anschrift des Empfängers
Der Unternehmenscode ist für deutsche Unternehmen die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UST-IdNr.). Unternehmen, die über keine UST-IdNr. verfügen, verwenden "9999+Handelsregisternummer", natürliche Personen "ID+Nummer der ID" oder "PASSPORT+Reisepassnummer". Für chinesische Unternehmen ist der Unternehmenscode der "Unified Social Credit Code" (Steuernummer). Wie bislang auch schon müssen chinesische Exporteure außerdem ihre Zoll-Kennnummer (CR-Nummer) angeben.
Der chinesische Zoll wird in Zukunft auf eine vollständige und akkurate Warenbeschreibung achten, Sammelbezeichnungen für die Warenart sind nicht mehr zulässig.
Die Änderungen betreffen die Volksrepublik China, nicht Hongkong.
Weitere Informationen finden sich in dem Artikel der GTAI

Quelle: AHK Shanghai, 07.06.2018, GTAI, 10.10.2018