Kamerun – Konformitätsbewertungs-programm für Importwaren eingeführt
Die kamerunische Normungsbehörde ANOR (Agence des Normes et de la Qualité) hat zum 31. August 2016 ein Konformitätsbewertungsprogramm "Programme d’Evaluation de la Conformité Avant Embarquement des marchandises importees (PECAE)" eingeführt, das die Prüfung der Konformität aller regulierten Produkte vor dem Versand im jeweiligen Exportland umfasst. Gesetzliche Grundlage hierfür ist Dekret 2015/1875 des Premierministers Yang vom 1. Juli 2015. PECAE soll sicherstellen, dass die Einfuhrwaren den geltenden kamerunischen Standards oder anerkannten vergleichbaren internationalen Standards und technischen Vorschriften entsprechen, um die Verbraucher und den heimischen Markt vor minderwertigen und unsicheren Produkten zu schützen.
Gesetzliche Grundlage hierfür ist Dekret 2015/1875 des Premierministers Yang vom
1. Juli 2015. PECAE soll sicherstellen, dass die Einfuhrwaren den geltenden kamerunischen Standards oder anerkannten vergleichbaren internationalen Standards und technischen Vorschriften entsprechen, um die Verbraucher und den heimischen Markt vor minderwertigen und unsicheren Produkten zu schützen.
1. Juli 2015. PECAE soll sicherstellen, dass die Einfuhrwaren den geltenden kamerunischen Standards oder anerkannten vergleichbaren internationalen Standards und technischen Vorschriften entsprechen, um die Verbraucher und den heimischen Markt vor minderwertigen und unsicheren Produkten zu schützen.
Zu den regulierten Produkten gehören unverarbeitete und verarbeitete Nahrungs-mittel, Erdölerzeugnisse, Körperpflegeprodukte und Kosmetika, Erzeugnisse aus Papier, Säcke und Beutel aus Jute, Baumaterialien und Gasflaschen ab einem fob-Wert von 2 Mio. CFA-Franc (rund 3.050 Euro) je Warensendung. Dieser Schwellenwert gilt auch für die zusätzlich durchzuführende Vorversandkontrolle für Warenexporte nach Kamerun.
Mit der Durchführung des Konformitätsbewertungsprogramms hat die kamerunische Normungsbehörde die beiden Prüfgesellschaften Intertek und SGS beauftragt, die auf ihren Internetseiten Merkblätter mit Einzelheiten zum Verfahren bereitgestellt haben: Intertek, SGS.
Das Verfahren ist vom Exporteur über die Internetseite von ANOR unter http://www.anorcameroun.info/pecae/ zu beantragen.
Abhängig vom Ergebnis einer Risikoanalyse der Warensendung sind drei unter-schiedliche Zertifizierungswege möglich:
- Route A für nicht registrierte und nicht lizensierte Produkte
- Route B für registrierte Produkte
- Route C für lizensierte Produkte.
- Route A für nicht registrierte und nicht lizensierte Produkte
- Route B für registrierte Produkte
- Route C für lizensierte Produkte.
Bei Einhalten der gesetzlichen Anforderungen stellt die Prüfgesellschaft eine Konformitätsbescheinigung (Attestation de Conformité - AoC) für die Warensendung an Exporteur und ANOR aus. Auf Basis der Attestation de Conformité erstellt ANOR anschließend das Konformitätszeugnis (Certificate of Conformity – CoC), das der Importeur für die Zollabfertigung in Kamerun benötigt. Das Fehlen des Konformitäts-zeugnisses führt zu Strafzahlungen, einer verzögerten Einfuhrabfertigung oder ggf. sogar zur Zurückweisung der Warensendung.
Die Kosten für das Konformitätsbewertungsverfahren sind vom Hersteller bzw. Exporteur zu tragen. Sie liegen, je nach Zertifizierungsweg, zwischen 0,27 und 0,45% des fob-Wertes der einzuführenden Waren bei einer Mindestgebühr von 300 USD und einer Höchstgebühr von 7.000 USD je Sendung. Hinzu kommen weitere Gebühren, etwa für Tests, Produktregistrierung und Herstellerlizenzen.
(Quelle: GTAI, 26.09.2016)
(Quelle: GTAI, 26.09.2016)