Warennummer und Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik
Zu Beginn jeden Jahres ergeben sich mehr oder weniger umfangreiche Änderungen der Warennummern / Zolltarifnummern. Das Statistische Bundesamt veröffentlicht mit der Neufassung des Warenverzeichnisses jedes Jahr eine Übersicht über die jeweiligen Änderungen einschließlich einer Gegenüberstellung der geänderten Warennummern sowie die einzelnen Kapitel des Verzeichnisses. Diese Übersicht findet man als kostenlosen Download auf der Internetseite von Destatis.
Hintergrund
Jede Ware muss bei der Aus- und Einfuhr von der Zollverwaltung erfasst und zollrechtlich behandelt werden können. Aus diesem Grund muss jeder Ware eine so genannte Zolltarifnummer / Warennummer zugewiesen werden. Anhand der Warennummer / Zolltarifnummer kann die Zollverwaltung z.B. prüfen, ob bestimmte Waren ausfuhr- oder einfuhrgenehmigungspflichtig sind, ob Handelsbeschränkungen bestehen oder aber auch wie hoch der Zollsatz und die sonstigen Abgaben sind. Um den Umgang mit Zolltarifnummern im internationalen Handel zu vereinfachen, haben sich zahlreiche Staaten auf das "Harmonisierte System zur Bezeichnung und Codierung von Waren des internationalen Handels", kurz: das Harmonisierte System (HS), geeinigt. Das HS legt die ersten sechs Stellen der Warennummer weltweit fest. Derzeit verwenden über 200 Staaten das HS. Exporteure und Importeure können daher davon ausgehen, dass die ersten sechs Stellen der Warennummer / Zolltarifnummer einer Ware sowohl im Liefer- als auch im Empfangsland gleich sind. Ab der siebten Stelle können allerdings Abweichungen auftreten.
Das HS bildet auch die Basis für die in der EU verwendeten Zolltarifnummern. Die EU-Zolltarifnummern entstammen der so genannten Kombinierten Nomenklatur (Ratsverordnung (EWG) Nr. 2658/87) und sind achtstellig, d.h. die ersten sechs Ziffern des HS werden um EU-eigene Ziffern ergänzt.
Bei der Ausfuhr von Waren aus der EU ist die Angabe dieser achtstelligen Nummer ausreichend.
Bei der Einfuhr in die EU wird eine elfstellige Codenummer angewendet. Diese Nummer entspricht der achtstelligen Warennummer, die um weitere drei Stellen ergänzt wird.
Aufbau der Warennummer
Übersicht über die Gliederung der elfstelligen Codenummer:
Codenummer:
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01
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Kapitel - Harmonisiertes System
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0101
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Position - Harmonisiertes System
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0101 90
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Unterposition - Harmonisiertes System
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0101 9019
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Unterposition - Kombinierte Nomenklatur
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0101 9019 00
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Unterposition - TARIC
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0101 9019 00 9
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Codenummer - Elektronischer Zolltarif
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In einer Einfuhranmeldung ist immer die elfstellige Codenummer,
in einer Ausfuhranmeldung lediglich die achtstellige Warennummer einzutragen.
in einer Ausfuhranmeldung lediglich die achtstellige Warennummer einzutragen.
Wer kann mir helfen, die richtige Zolltarifnummer zu finden?
Unverbindliche Zolltarifauskünfte und Hilfestellung bei der korrekten Eintarifierung von Ware erhalten Unternehmen beim
Informations- und Wissensmanagement Zoll
Auskunft für Unternehmen
Tel: 0351 44834-520
Fax 0351 44834-590
info.gewerblich@zoll.de
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info.gewerblich@zoll.de
Um Sicherheit bei der Planung und Kalkulation zu erlangen, besteht die Möglichkeit, sich von der Zollverwaltung eine verbindliche Zolltarifauskunft zu beantragen. Diese ist für einen Zeitraum von sechs Jahren rechtlich bindend. Ein Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA; Formular 0307) kann bei jeder Zolldienststelle zur Weiterleitung eingereicht werden. Die zuständige Stelle für die Erteilung verbindlicher Zolltarifauskünfte ist aber alleinig das Hauptzollamt Hannover. Unternehmen, die eine verbindliche Zolltarifauskunft benötigen, könne diese auch direkt beantragen beim
Hauptzollamt Hannover
Waterloostraße 5
30169 Hannover
Tel.: 0511 101-2480
Fax: 0511 101-2899
Waterloostraße 5
30169 Hannover
Tel.: 0511 101-2480
Fax: 0511 101-2899