International

Verbindliche Zolltarifauskünfte

Grundsätzlich haben die verbindlichen Auskünfte eine Gültigkeit von 3 Jahren und gelten in der gesamten Union, unabhängig davon, durch welchen Mitgliedstaat sie erteilt wurden.
Auf der Website der Europäischen Kommission kann die Verbindliche Zolltarifauskunft-Datenbank (European Binding Tariff Information) eingesehen werden.
Hintergrund
Jedes Handelsgut im grenzüberschreitenden Warenverkehr außerhalb der EU ist mit einer sogenannten Codenummer/Zolltarifnummer in der Zollanmeldung zu versehen. Anhand von Codenummern/Zolltarifnummern für Waren bestimmen sich je nach Geschäftsrichtung (Einfuhr oder Ausfuhr) die Zölle, Steuern, Verbote und Handelsbeschränkungen, Antidumpingregelungen, Ausgleichszölle, Genehmigungs- und Lizenzverfahren, Zollkontingente sowie Präferenzkalkulationen.
Daher ist die korrekte Einreihung von Waren in den EU-Zolltarif im Handel mit Drittländern von großer Bedeutung.
Neben der Möglichkeit, einen formellen Antrag bei der zuständigen Zollbehörde im Mitgliedstaat der Ansässigkeit zu stellen, können die verbindlichen Entscheidungen für Unternehmen die ausschlagegebende Tarifierungstütze bei schwierigen Ex- und Importgeschäften sein.