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EU-Portal „Access2Markets“ für Zölle, Importvorschriften und zur Ursprungsbestimmung

Die EU hat ein Hilfsportal für Unternehmen mit dem Namen „Access2Markets“ eingerichtet und nun aktualisiert. Es enthält nun für alle betroffenen Länder Informationen zu den EU-Sanktionen. Für Russland ist auch ein Leitfaden beigefügt.
Das Portal Access2Markets ermöglicht einen zentralen Zugang zu Hinweisen, die für die Vorbereitung und Durchführung internationaler Geschäfte von großer Wichtigkeit sind. Nach Eingabe einer Warentarifnummer (Suchmaschine) und der Angabe des Warenwegs (Import- und Exportland) soll die Datenbank des Portals beispielsweise alle nützlichen Informationen zum Import- und Exportland anzeigen:
  • Produktspezifische Zollsätze
  • Zollformalitäten in der EU und in Drittstaaten
  • EU-Einfuhrstatistiken
  • Freihandelsabkommen der EU und Ursprungsregeln
Die Nutzung sowie die Inhalte der Plattform werden in einem Video demonstriert: Zum Video.
Zusätzlich wurden Sanktionsinformationen veröffentlicht, die sich unterteilen in:
  • EU-Sanktionen, die in Form eines Haftungsausschlusses für alle Drittländer abgedeckt sind, unabhängig davon, ob es sich um Exporte aus der EU oder Importe in die EU handelt
  • Sanktionen von Drittländern, die ein Verbot von Einfuhren aus der EU in diese Länder vorsehen. Diese sind in den Ausfuhrdatensätzen für "Verfahren und Formalitäten" erfasst.
Beachten Sie, dass das Portal noch keine Informationen über von Drittländern verhängte Verbote für Ausfuhren aus diesen Ländern in die EU enthält. Die Generaldirektion Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktunion (FISMA) hat eine Mailbox RELEX-SANCTIONS@ec.europa.eu für Nutzer eingerichtet, die weitere Fragen zu Sanktionen haben.
Hier gelangen Sie zu Access2Markets: https://trade.ec.europa.eu/access-to-markets/en/home