Die EORI-Nummer
1. Was ist EORI und was ist eine EORI-Nummer?
EORI (Economic Operators' Registration and Identification System) ist ein EU-weites System zur eindeutigen Registrierung und Identifizierung von Unternehmen und Privatpersonen gegenüber der Zollverwaltung. Diese Registrierung/Identifizierung erfolgt mittels der so genannten EORI-Nummer. Diese ist EU-weit gültig. Seit 2009 ersetzt die EORI-Nummer die frühere Zollnummer. Seit dem 10. März 2012 ist die Nutzung von ATLAS nur noch mittels einer EORI-Nummer möglich.
2. Wer braucht eine EORI-Nummer?
Grundsätzlich benötigen alle Unternehmen und Privatpersonen, die Ein- oder Ausfuhren beim Zoll anmelden, eine EORI-Nummer. Die Pflicht zur Angabe einer EORI-Nummer besteht bereits ab dem ersten Import- oder Exportvorgang. Unternehmen, die bislang noch keine EORI-Nummer beantragt haben, können dies auch während des ersten Im- oder Exportvorganges tun - vorausgesetzt, die Zollanmeldung erfolgt über einen Dienstleister. Sowohl ATLAS Ausfuhr als auch die Internetzollanmeldung Plus (IAA Plus) funktionieren nur mit gültiger EORI-Nummer.
Nach EU-Recht wird eine EORI-Nummer nur an rechtsfähige Einheiten - also natürliche und juristische Personen - vergeben. Nicht rechtsfähige Unternehmenseinheiten (Zweigniederlassungen, Betriebsstätten) werden in Deutschland über die EORI-Nummer ihres Hauptsitzes und eine so genannte vierstellige Niederlassungsnummer identifiziert.
Falls sich der Hauptsitz im Vereinigten Königreich befindet, gilt die Niederlassungsnummer nach dem Brexit nicht mehr.
3. Wann ist eine EORI-Nummer anzugeben?
Die EORI-Nummer ist auf allen Ein- und Ausfuhranmeldungen anzugeben. Auch bei Anträgen auf Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist die Angabe einer EORI-Nummer erforderlich.
4. Wie sieht eine EORI-Nummer aus?
In allen EU-Staaten wird das jeweilige Länderkürzel vorangestellt, in Deutschland also DE. Danach folgt eine 15-stellige Nummernkombination, also beispielsweise DE000000001234567.
EORIs mit der Länderkennung GB werden nach dem Brexit ungültig.
5. Wo erhalte ich eine EORI-Nummer?
Die EORI-Nummer ist auf Antrag bei der Generalzolldirektion - Dienstort Dresden -Stammdatenmanagement erhältlich.
Carusufer 3-5
01099 Dresden
Telefon: 0351 44834-540
Fax: 0351 44834-444
E-Mail: antrag.eori@zoll.de
Das Antragsformular 0870a (Unternehmen) 0870b (Niederlassungsnummer und 0870c (Privatpersonen) sowie Informationen zum Verfahren finden Sie auf der Internetseite des deutschen Zolls. Bei Änderungen (Firmierung, Adresse, Rechtsform o.ä.) müssen Sie die Stammdaten aktualisieren.
Nach erfolgter Zuteilung, werden die EORI-Nummer und die Stammdaten des Wirtschaftsbeteiligten in einer zentralen EU-Datenbank hinterlegt.
Ausführliche Informationen zur EORI-Nummer bieten die EORI-Leitlinien der EU-Kommission.
Seit 1. Oktober 2019 kann die EORI-Nummer auch über das Bürger- und Geschäftskundenportal des Zolls elektronisch beantragt werden. Änderungen von Stammdaten erfolgen dann auch auf diesem Weg. Der Zoll informiert umfassend auf seiner Homepage über das BuG. Vorteil dieses Weges ist, dass Änderungen der Stammdaten selbst vorgenommen werden können und dass die Erteilung bedeutend schneller funktionieren soll als bislang.
6. Wie kann ich überprüfen, ob ich eine EORI-Nummer habe?
Unternehmen, die sich nicht sicher sind, ob sie registriert sind, können dies entweder über die Zollverwaltung klären (info.eori@zoll.de). Alternativ kann die Abfrage direkt über die Datenbank der EU erfolgen.