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Incoterms® - Internationale Lieferbedingungen

Sie haben sich mit dem ausländischen Kunden über den Preis der Ware geeinigt. Oft liegt aber der Teufel im Detail: Wer bezahlt die Kosten der Beschaffung von Zolldokumenten, wer zahlt den Zoll und wer trägt das Transportrisiko? Wie teilen sich Exporteur und Importeur die Lasten des Transports?
Die Incoterms® (International Commercial Terms) sind einheitliche, international anerkannte Regeln, die die wesentlichen gegenseitigen Verpflichtungen von Verkäufer und Käufer bei Warenlieferungen festlegen. Aufgabe der Incoterms® ist es, eine klare Aufteilung von
  • Transportkosten,
  • Transportrisiko,
  • sonstigen Verpflichtungen (Beschaffung der Dokumente, Durchführung der Zollformalitäten, Verpackung der Waren, etc.),
zwischen Verkäufer und Käufer zu erreichen.
Mit der Einbeziehung in Kaufverträge erreichen die Vertragspartner eine weltweit von Gerichten und Behörden anerkannte einheitliche Auslegung dieser Verpflichtungen und verringern die Gefahr von Missverständnissen und rechtlichen Auseinandersetzungen.
Die Incoterms® wurden erstmals 1936 veröffentlicht und seitdem immer wieder (zuletzt 2020) der geltenden Handelspraxis angepasst. Wenn Sie die Incoterms® anwenden, sollten Sie sich daher im Kaufvertrag ausdrücklich auf die aktuellen INCOTERMS 2020 beziehen. Ansonsten könnten zwischen Ihnen und Ihrem Vertragspartner leicht Missverständnisse entstehen.
Bei den neuen Klauseln handelt es sich um eine überarbeitete Fassung der Incoterms 2010 Klauseln. Die aktualisierte Fassung der Incoterms® 2020 beinhaltet weiterhin elf Klauseln – EXW, FCA, CPT, CIP, DAP, DPU und DDP für alle Transportarten und FAS, FOB, CFR und CIF für die Schifffahrt. Die erst 2010 eingeführte Klausel DAT wurde in DPU (Delivered at Place Unloaded) umbenannt.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
  • Das aktuelle Regelwerk der Incoterms® 2020 ist nach Transportarten gegliedert. Die elf Klauseln werden unterteilt in Klauseln, die ausschließlich für den See- und Binnenschiffstransport konzipiert sind sowie Klauseln, die sich für alle Transportarten eignen.
  • Die Erläuterungen zu den einzelnen Klauseln wurden aktualisiert.
Achtung:
Verwenden Sie brauchbare Incoterms®. Oft werden Incoterms® für Schiffstransporte vereinbart, obwohl die Waren nur über Landwege transportiert wird. Diese Incoterms® sind dann im Kaufvertrag ungültig.
Nähere Informationen und eine kurze Beschreibung der einzelnen Incoterms®-Klauseln finden Sie auf der Internetseite der ICC (International Chamber of Commerce) Deutschland.
Die vollständige deutsch-/englischsprachige Fassung der Incoterms® 2020 wird von der ICC Deutschland herausgegegeben:
Kontakt:
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Fax 030 2007363-69
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