International
Stärkere Kontrolle bei Export von Überwachungstechnologie
Mit der vierten Änderungsverordnung zur Außenwirtschaftsverordnung werden künftig nationale Genehmigungspflichten für die Ausfuhr von Überwachungstechnik sowie der Erbringung technischer Unterstützung hierfür geschaffen. Mit der Änderungsverordnung werden künftig nationale Genehmigungspflichten für die Ausfuhr insbesondere von Monitoringsystemen für Telefonie und entsprechender Vorratsdatenspeicherung eingeführt. In Zukunft ebenfalls kontrolliert werden Dienstleistungen (sog. technische Unterstützung) für genehmigungspflichtige Überwachungstechnik (dies allerdings nach einer Übergangsfrist).
Die Bundesregierung führt damit national Regeln ein, um den Export von Überwachungstechnologie wirksam zu kontrollieren und den Einsatz dieser Technologie zur internen Repression in den Empfängerstaaten umfassender und effektiver zu unterbinden als dies auf Basis geltender EU-Regelungen bisher der Fall ist.
Die Ausfuhr entsprechender Güter sowie auch das Erbringen technischer Dienstleistungen in diesem Zusammenhang ist nicht genehmigungspflichtig sofern das Empfangsland eines der folgenden Staaten ist:
- Mitgliedstaaten der EU
- Australien
- Japan
- Kanada
- Neuseeland
- Norwegen
- Schweiz und Liechtenstein
- USA