Firmenprofil des Endverwenders von Dual-Use-Gütern
In Zusammenhang mit der Ausfuhrgenehmigungspflicht von so genannten Dual-Use-Waren und der damit verbundenen Vorschrift, Daten über den Endverwender anzugeben, bietet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ab sofort einen Fragebogen (FIP) an. Die Informationen zum Firmenprofil mittels dem „FIP“ sollen dem Antragsteller mehr Sicherheit geben, welche Angaben das BAFA benötigt und durch die Standardisierung zu einer beschleunigten Antragsbearbeitung im BAFA führen.