Nr. 93910
International

Genehmigungspflichtige Güter und Waren mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use)

International

Waren, die einer grundsätzlichen Ausfuhrgenehmigungspflicht unterliegen, sind in der Ausfuhrliste aufgelistet. Die oftmals komplizierte Recherche nach den betroffenen Waren wird durch das so genannte Umschlüsselungsverzeichnis wesentlich erleichtert. Das Umschlüsselungsverzeichnis ist ein wichtiges Hilfsmittel für die Prüfung, ob Ware ausfuhrgenehmigungspflichtig ist (militärische Güter oder Dual-use-Güter). Die Prüfung erfolgt anhand der Zolltarifnummer. Die aktuelle Version dieses Verzeichnisses ist unter folgendem Link einsehbar.

International

Im Export gibt es viele genehmigungspflichtige Güter. In weniger sensiblen Fällen können - anstatt eines individuellen Antrags auf Ausfuhrgenehmigung - Allgemeine Genehmigungen (AGG) Anwendung finden. Zu August 2014 hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) den „AGG-Finder“ bereit gestellt. Der AGG-Finder schlägt grundsätzlich in Frage kommende AGG für genehmigungspflichtige Waren je nach Zielland vor. Der Vorteil des AGG-Finder besteht darin, sich auf wenige AGGs konzentrieren zu können. Der Ausführer überprüft eigenverantwortlich, ob diese tatsächlich genutzt werden können. Hier gelangen Sie zum AGG-Finder des BAFA.

International

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat Fragebögen zur Erfassung von Werkzeugmaschinen durch Güterlisten der EU-Verordnungen veröffentlicht. Werkzeugmaschinen und Software können aufgrund ihrer technischen Beschaffenheit von den Güterlisten der EU-Verordnungen erfasst sein. Um dem BAFA die Prüfung hinsichtlich „Anträge auf Ausfuhrgenehmigung“ oder auf „Auskunft zur Güterliste“ zu erleichtern und um unnötige Rückfragen zu vermeiden, sollten diese Fragebögen stets mit weiteren technischen Daten eingereicht werden. Weitere Einzelheiten stehen hier zur Verfügung.

International

In Zusammenhang mit der Ausfuhrgenehmigungspflicht von so genannten Dual-Use-Waren und der damit verbundenen Vorschrift, Daten über den Endverwender anzugeben, bietet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ab sofort einen Fragebogen (FIP) an. Die Informationen zum Firmenprofil mittels dem „FIP“ sollen dem Antragsteller mehr Sicherheit geben, welche Angaben das BAFA benötigt und durch die Standardisierung zu einer beschleunigten Antragsbearbeitung im BAFA führen.