Nr. 15325
International

Ausfuhranmeldung

Die Abwicklung des Ausfuhrverfahrens hat sich geändert. Das schriftliche Normalverfahren auf dem Einheitspapier wurde zum 1. Juli 2009 durch die elektronische Anmeldung mithilfe des elektronischen Zollsystems ATLAS ersetzt.
Technischer Ablauf
  • Der Exporteur sendet die Ausfuhranmeldung als EDIFACT-Nachricht an die deutsche Ausfuhrzollstelle (Binnenzollamt).
  • Nach der erfolgten Überlassung zur Ausfuhr erhält der Anmelder ein elektronisches Ausfuhrbegleitdokument (ABD) mit einer Movement Reference Number (MRN) als PDF-Dokument.
  • Das ABD muss ausgedruckt und vor Ausgang der Ware aus dem EU-Zollgebiet der Ausgangszollstelle (Grenzzollamt) vorgelegt werden.
  • Bei der Ausgangszollstelle wird der Datensatz vom Zentralserver abgerufen, um die dort gestellte Ware überprüfen zu können.
  • Der Ausfuhrvorgang wird beendet, indem die Ausgangszollstelle der Ausfuhrzollstelle den körperlichen Ausgang der Waren aus der EG mittels einer EDIFACT-Nachricht bestätigt. Diese Bestätigung, Ausgangsvermerk genannt, erhält der Anmelder dann von der Ausfuhrzollstelle elektronisch übermittelt.
Grundlegende Informationen finden Sie auf der Internetseite der Zollverwaltung hier
Die Abgabe der Ausfuhranmeldung: die verschiedenen Möglichkeiten
Es gibt verschiedene technische Zugangswege zu ATLAS. Die Anschaffung von eigener ATLAS-Software, um direkt teilnehmen zu können, ist nur für Unternehmen mit vielen Ausfuhrsendungen pro Monat eine Option, die mit hohen Kosten verbunden sein kann. Eine Liste der vom Zoll zertifizierten Softwareanbieter steht Ihnen auf der Internetseite der Zollverwaltung unter dem Reiter "Voraussetzungen für die Teilnahme" zur Verfügung.
Welche Varianten bestehen aber für Unternehmen mit geringem oder mittlerem Ausfuhrvolumen? Wer sich die Software nicht selbst anschaffen will, muss auf die „Internetausfuhranmeldung Plus“ oder auf Dienstleister wie Spediteure, Verzollungsbüros und ähnliche fachlich geeignete Firmen zurückgreifen.
Dabei existieren grundsätzlich verschiedene Varianten:
1. Einschaltung eines Zollbüros als Vertreter, das die Dokumentenerstellung und damit die elektronische Kommunikation mit der Zollverwaltung übernimmt. Die Einschaltung eines Zollbüros bietet sich auch dann an, wenn der Ausführer aufgrund seiner geringen Anzahl an Ausfuhrsendungen selbst nicht über die für die Exportabwicklung notwendigen aktuellen außenwirtschaftsrechtlichen Kenntnisse verfügt. Die Kosten sind abhängig vom Leistungsumfang des Zollbüros. Man beachte: Hierbei handelt es sich um eine Auslagerung der Tätigkeit, nicht aber der Verantwortung.
2. Einschaltung eines Dienstleister/Softwareanbieters, über dessen Rechenzentrum das Unternehmen die Exportdokumente erstellt (so genannte Online-Lösung). Der Unternehmer muss sich bei der Zollverwaltung als ATLAS-Teilnehmer anmelden und erhält eine Beteiligtenidentifikationsnummer (BIN), die als elektronische Unterschrift dient. Die Kosten sind abhängig vom Leistungsumfang des Dienstleisters und enthalten in der Regel einen Einmalbetrag für Anschluss/Freischaltung und Schulungsmaßnahmen. Außerdem fallen monatliche Kosten, abhängig vom Umfang der erstellten Dokumente an, wobei es unterschiedliche Abrechnungsvarianten gibt.
3. Die Internetausfuhranmeldung Plus (IAA Plus) Ihre Merkmale: digitale Signatur in Form eines Elsterzertifikats, Speichermöglichkeiten.
Für die IAA Plus ist wegen der digitalen Signatur keine händische Unterschrift erforderlich. Die Kommunikation mit dem Binnenzollamt erfolgt elektronisch. Die so genannte Überlassung erfolgt elektronisch. Die elektronische Rückmeldung von der Grenze erhält der Exporteur ebenfalls elektronisch. Bei unvollständigen Ausfuhranmeldungen bitte beachten: Die Abgabe einer ergänzenden Ausfuhranmeldung kann bei der IAA Plus nur durch den Ausführer / Anmelder abgegeben werden, der auch die unvollständige Ausfuhranmeldung abgegeben hat.
Merkblätter und das Handbuch (STand: Februar 2015) zur Internetausfuhranmeldung Plus finden Sie auf der Internetseite des Zolls hier
Zur Internetausfuhranmeldung geht es hier: www.ausfuhrplus.internetzollanmeldung.de
Funktionen, die vom Anwendungsbereich der IAA Plus ausgeschlossen sind - Vorsicht bei unvollständigen Ausfuhranmeldungen
Die Kurzanleitung zur IAA Plus (Stand: Februar 2015) vom Bundesministerium der Finanzen informiert über Funktionen, die vom Anwendungsbereich der IAA Plus ausgeschlossen sind. Demnach kann z.B. die Abgabe einer ergänzenden Ausfuhranmeldung nur durch den Ausführer / Anmelder abgegeben werden, der auch die unvollständige Ausfuhranmeldung abgegeben hat. Näheres zur Kurzanleitung ist untenstehend "ATLAS:Kurzanleitung zur IAA-Plus" nachzulesen.
Ausfuhrnachweis
In einem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen finden Sie Informationen zum Ausfuhrnachweis für Umsatzsteuerzwecke. Entsprechende Informationen finden Sie hier.
Ausfuhren im Eisenbahn-und Postverkehr
Ausfuhrsendungen, die im Eisenbahn-oder Postverkehr das Zollgebiet der Europäischen Gemeinschaft verlassen, müssen ebenfalls – wie alle anderen Versandarten - seit dem 1. Juli 2009 vom Anmelder/Ausführer elektronisch angemeldet werden.
Arft Jasper Rust, Dipl.-Geogr.
Geschäftsbereich International