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Ausfüllanleitung und Benutzerhinweise zum Carnet A.T.A.-Verfahren

Für das Carnet A.T.A. Verfahren ist ein bestimmter Vordruck zu verwenden, den Sie in unseren Geschäftsstellen kaufen können. Beachten Sie bitte, dass das Carnet (ab dem grünen Deckblatt) nur maschinenschriftlich ausgefüllt werden darf. Handschriftlich ausgefüllte Carnets werden nicht akzeptiert! Deshalb finden Sie hier Ausfüllhilfen für die jeweiligen Blätter des Carnets, damit die Ausstellung für Sie auch ohne ein gesondertes Programm möglich ist.
Um Fehler zu vermeiden empfehlen wir Ihnen, die Ausfüllhilfen - vor dem Bedrucken der Formulare - per Mail an uns zu senden. Gerne bieten wir Ihnen an, ein vorbereitetes Carnet vor Einreichung zu kontrollieren.
Bitte beachten Sie: Diese Anleitung ist nur eine unverbindliche Empfehlung.

Schritt 1: Ausfüllen des Carnet A.T.A.-Antrages

  • Der Carnet-Antragsteller muss den Carnet-Antrag rechtsverbindlich, gegebenenfalls mit Firmenstempel unterschreiben.
  • Bei den IHKs ist zusätzlich eine Unterschriftenhinterlegung zu hinterlegen. Diese finden Sie im Menüband als Download.
  • Für die Erstellung des Carnet-Antrages nutzen Sie bitte die Datei Ausfüllhilfe ‘Carnet ATA Antrag Vorderseite (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 670 KB)’.
  • Wichtige Druckempfehlung zum Carnet-Antrag:
    Der Antrag mit Warenliste ist auf Blanko-Papier zu drucken. Das vorgedruckte Antragsformular aus dem Carnet-Heft benötigen Sie nicht.

Schritt 2: Ausfüllen der Carnet A.T.A-Formulare

Benutzerhinweise für MAC-User

Bei der Nutzung der Ausfüllhilfen unter MAC kommt es häufiger zu Problemen. Um die Ausfüllhilfen als MAC-Nutzer korrekt ausdrucken zu können, empfehlen wir folgende Vorgehensweise:
  1. Auf unserer Internetseite das gewünschte Dokument herunterladen. Dazu das Dokument mit einem Rechtsklick auswählen und “verknüpfte Datei laden unter...” auswählen. Anschließend den gewünschten Pfad auswählen.
  2. PDF-Datei mit Adobe Reader DC öffnen. Dazu das Dokument mit einem Rechtsklick auswählen und “Öffnen mit ...” auswählen.
  3. Die Formularfelder entsprechend ausfüllen.
  4. Das ausgefüllte PDF ausdrucken.

Praxisrelevante Informationen zur Abwicklung eines Carnet A.T.A.

  • Vor Beginn der Reise: Nach der Ausstellung des Carnets durch die IHK hat der Carnetinhaber alle in der allgemeinen Warenliste des Carnets aufgeführten Waren zusammen mit dem Carnet dem örtlich zuständigen Ausfuhr- beziehungsweise Binnenzollamt zur zollamtlichen Eröffnung des Carnets und zur Nämlichkeitssicherung der Ware/n vorzuführen.
Tipp: Bitte fertigen Sie sich nach der zollamtlichen Eröffnung des Carnets, vor Antritt der eigentlichen Reise beziehungsweise Ausfuhr, eine Ablichtung des Carnetdeckblattes sowie eine Ablichtung der Rückseite mit der Warenliste und den Nämlichkeitsvermerken an. Dies kann bei Problemen im Umgang mit dem Carnet, insbesondere bei Verlust des Dokumentes oder Reklamationen ausländischer Zollbehörden eine Hilfe sein.
  • Beim Weg durch die Zollstellen niemals nur durchwinken lassen, sondern unbedingt auf die Abfertigung des Carnets bestehen.
  • Fristen: Bei jeder Ein- und Ausfuhrzollabfertigung die Zollvermerke im Carnet kontrollieren, vor allem prüfen ob Fristen für die Wiederausfuhr oder Wiedergestellung gesetzt wurden und ob diese ausreichen. Bei Bedarf werden solche Fristen auf Antrag hin verlängert.
  • Öffnungszeiten der Zollabfertigungsstellen beachten und Abfertigungsdauer auf Flughäfen einplanen!
  • Änderungen im Carnet: Ohne Mitwirkung beziehungsweise Zustimmung der IHK keine Änderungen in einem Carnet vornehmen.
  • Rückgabe Carnet: Carnets an die IHK zurückgeben, wenn sie nicht mehr gebraucht werden, spätestens bei Ablauf der Gültigkeitsdauer.
  • Für ausfuhrgenehmigungspflichtige Güter ist - unabhängig vom Prinzip der vorübergehenden Ausfuhr mit Carnet - eine Ausfuhrgenehmigung des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn erforderlich.
  • Bei Rückkehr in die EU lassen Sie sich bitte die Wiedereinfuhr mit der Abfertigung des gelben Wiedereinfuhrblattes von einer EU-Grenzzollstelle oder der für Sie zuständigen deutschen Zollstelle bestätigen.
  • Verlust des Carnets: Bitte besprechen Sie das weitere Vorgehen umgehend mit der IHK ab.