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Digitalisierung des Carnet-Verfahrens: Das volldigitale Carnet

Digitalisierung des Carnet-Verfahrens

Mit dem internationalen Zollpassierscheinheft "Carnet A.T.A." wird die vorübergehende Einfuhr von bestimmten Warenkreisen ins Drittland erleichtert. Dieser "Reisepass für Waren" wird in zwei Stufen digitalisiert.

Die erste Stufe: Die Online-Beantragung

Die Beantragung von Carnets A.T.A./C.P.D. erfolgt ab sofort nur noch online über die IHK‑Webanwendung unter www.e-ata.de/wuppertal. Nach der Bewilligung stellt die IHK das Carnet aus. Die Nämlichkeitssicherung findet nach wie vor beim zuständigen Zollamt statt.

Die zweite Stufe: Carnet ATA ab 1. Juni 2026 volldigital

Ab dem 1. Juni 2026 wird das bisher papiergebundene Carnet A.T.A schrittweise durch das volldigitale Carnet ersetzt. Künftig ist beim Zoll kein papiergebundenes Carnet mehr vorzulegen; die Abwicklung erfolgt elektronisch. Unternehmen müssen dann den Zollbehörden einen QR Code des Carnets zur Abfertigung vorlegen, der elektronisch ausgelesen wird.
Die Europäische Union, die Schweiz, das Vereinigte Königreich und Norwegen führen das volldigitale Carnet ATA verbindlich zum 1. Juni 2026 gemeinsam ein. Damit nutzen künftig bereits 30 der insgesamt 81 Carnet-Länder innerhalb der ICC das neue digitale Verfahren. Weitere Staaten werden schrittweise folgen.
Die Antragstellung für das Carnet ATA erfolgt weiterhin über www.e-ata.de/wuppertal. Die Nämlichkeitssicherung findet nach wie vor beim zuständigen Zollamt statt.

Vorteile der digitalen Carnet-Abwicklung

Das volldigitale Carnet ermöglicht künftig eine effizientere und papierlose Abwicklung an den Grenzen und wird schrittweise international ausgerollt.
  • Der Antrag muss nicht mehr persönlich zur IHK gebracht werden, sondern lässt sich bequem, ortsunabhängig, zeit- und kostensparend per Mausklick versenden.
  • Schnellere Verfügbarkeit, da das elektronisch beantragte Carnet von der IHK bearbeitet und für volldigitale Zielländer direkt zum Download mittels eCarnet ID und eCarnet PIN Code bereit gestellt wird
  • in den ersten Wochen/Monaten nach dem 01.06.26 erhalten Sie zusätzlich von der IHK ein Papier-Carnet als Backup, müssen jedoch weder einen Drucker noch Formular-Vordrucke vorhalten
  • Kein Abholen oder Zusenden eines Papier-Carnets zukünftig mehr nötig ist (einfaches Herunterladen in die mobile App)
  • Alle Daten sind in der App auf dem Smartphone/Desktop-Version verfügbar (Reduzierung der mitzuführenden Papiere)
  • Risikominimierung, da Verlust eines Papier-Carnets nicht mehr möglich ist
  • Schnellere Abwicklung an den Grenzzollstellen oder bei der Nämlichkeitssicherung

Die ICC verfolgt das Ziel, das volldigitale Carnet bis 2027 vollständig einzuführen. Die Übergangsphase (Papier-Carnet als Backup mitführen) soll so kurz wie möglich gehalten werden.

Hilfreiche Links zum digitalen Carnet

Wir empfehlen die Registrierung rechtzeitig vor Beantragung des ersten Carnets vorzunehmen. Informationen zur elektronischen Antragstellung finden Sie im Handbuch "Carnet A.T.A./C.P.D. Elektronische Antragstellung.
Die DIHK erklärt die wichtigsten Schritte zur Nutzung des volldigitalen Carnets und fasst alle Details zum neuen Prozess hier zusammen.
Zusätzliche Informationen hat die Internationale Handelskammer (ICC) mittels verschiedener Erklärvideos zur Verfügung gestellt.