Neue Vorgaben zur Legalisierung für Libyen
Die libysche Botschaft in Berlin hat kürzlich neue Anforderungen an die Vorbereitung von zu legalisierenden Dokumenten erhoben, welche ab sofort in Kraft treten.
- Bei Ursprungszeugnissen muss die Rechnungsnummer der dazugehörigen Handelsrechnung ab sofort im Feld 5 (Bemerkungsfeld) auf dem Ursprungszeugnis vermerkt sein. Selbiges gilt für dieLC-Nummer (letter of credit).
- Auf der Handelsrechnung muss entsprechend die Nummer des Ursprungszeugnisses vermerkt sein und bei LC-Geschäften sollte die LC-Nummer ebenfalls auf der Handelsrechnung sichtbar gemacht werden.
- Bei der Einfuhr von Lebensmitteln im Allgemeinen ist die Einreichung eines Gesundheitszertifikates (Health Certificate) mit Ihren Dokumenten verpflichtend - ein Freihandelszertifikat (Free Sale Certificate) ist bei Lebensmittelprodukten nicht ausreichend!
- Bei der Einfuhr von Fleischprodukten im Speziellen oder von Produkten, die Fleisch als Inhaltsstoffe aufweisen, wird darüber hinaus zusätzlich ein Halal-Zertifikat benötigt (Milch- und andere tierische Produkte sind hiervon nicht betroffen).
- Alle zu legalisierenden Dokumente & Selbstinformationsbögen wie gewohnt bei der Deutsch-Libyschen Handelskammer e.V. , Großbeerenstr. 2-10, 12107 Berlin einreichen.
Wir bitten Sie, Ihre Dokumente vor dem Einreichen auf das Erfüllen der zusätzlichen Vorgaben zu überprüfen, um einen reibungslosen Ablauf Ihres Legalisierungsvorgangs zu garantieren. Des Weiteren bitten wir Sie einzureichende Unterlagen ,welche per Kurier (DHL, Fedex, UPS etc.) gesendet werden, vorab per Email anzumelden, da diese nun ab sofort bei unserem Conciergeservice im Erdgeschoss abgegeben werden.