International

Freihandelsabkommen zwischen der EU und UK

Es war ein historischer Moment als am 24.12.2020 um 14.44 Uhr die Einigung für ein Freihandelsabkommen zwischen Großbritannien und der Europäischen Union erzielt wurde.
Zehn Monate hielten die Verhandlungen für das 1.246 seitige Manifest an. Die letzten strittigen Punkte, wie der Fischfang, Wettbewerb und die Streitschlichtung konnte nun geregelt und festgesetzt werden.
Das Freihandelsabkommen kann von beiden Parteien als fairer Kompromiss angesehen werden. Zum einen musste die EU Einschnitte in den Fischereirechten akzeptieren, zum anderen konnte Boris Johnson seine Versprechen, wie die weitere Teilnahme am Erasmusprogramm, nicht länger halten.
Inhaltlich ist eine Freihandelszone ohne Zölle und Kontingente auf Produkte vorgesehen. Damit soll die Abwicklung an den Grenzen erleichtert und der Warenverkehr gesichert werden. Darüber hinaus sind einheitliche Regelungen in Bezug auf ein Level- Playing-Field, Sozial- und Arbeitnehmerrechte, staatliche Beihilfen, sowie das Umwelt- und Energierecht geschaffen worden. Die Polizei- und Justizbehörden sollen außerdem bei grenzüberschreitender Kriminalität und Terrorismus zusammenarbeiten. Zur Einhaltung und Durchsetzung des Abkommens sind Streitbeilegungsmechanismen und Sanktionsmaßnahmen gegen die jeweilige Partei möglich.
Das Abkommens wird seit dem 01.01.2021 umgesetzt.