WTO-Übereinkommen über Handelserleichterungen tritt in Kraft

Das 2013 von der World Trade Organization (WTO) in Bali vereinbarte Trade Faciliation Agreement (TFA), ist am 22. Februar 2017 in Kraft getreten. Diese Vereinbarung, auch Bali-Paket genannt, tritt in Kraft, sobald zwei Drittel der WTO-Mitglieder diese unter-zeichnet haben. Mit dem Beitritt von Tschad, Jordanien, Oman und Ruanda zum TFA, ist diese Schwelle erreicht, sodass das erste multilaterale Handelsabkommen seit Gründung der Welthandelsorganisation in Kraft getreten ist.
Ziel des Übereinkommens ist die Vereinfachung der Zollabwicklung, um den inter-nationalen Handel einfacher, schneller und kostengünstiger zu gestalten. Es soll für mehr Transparenz sorgen und bessere Möglichkeiten für die Einbindung kleiner und mittlerer Unternehmen in globale Wertschöpfungsketten schaffen.
Eine der wichtigsten Verbesserungen für exportierende Unternehmen ist, dass europäische Zollbehörden zukünftig zu größerer Transparenz verpflichtet sein werden. Relevante Informationen für Exporteure werden zukünftig von allen
164 WTO-Ländern im Internet veröffentlicht, damit neue Beschränkungen nicht erst bekannt werden, wenn Güter an der Grenze ankommen. Vielversprechende Neuerungen gibt es auch bei Gebühren, Abgaben und Formalitäten wie etwa die Möglichkeit der elektronischen Abwicklung von Zahlungen für Zölle, Steuern und Gebühren.
Eine wichtige zentrale Position gewinnen in dem Übereinkommen die EU-Zoll-behörden, in deren Kompetenzbereich die Umsetzung des TFA fallen wird. Neben der Vorbildfunktion werden sie als Motor für weitere Fortschritte in Bezug auf Handels-erleichterungen in der Europäischen Union und auf internationaler Ebene agieren.
Einzelheiten des Übereinkommens und eine Bewertung durch die EU finden Sie unter „Weitere Informationen“
Quelle: DIHK, Europäische Kommission