EU: Einführung eines Europäischen Unternehmensregisters
Die Unternehmensregister aller EU-Mitgliedstaaten sind seit Juni 2017 miteinander gekoppelt. „European Justice“, das Justizportal der EU, hat ein Europäisches Unternehmensregister (Business Registers Interconnection System – BRIS) errichtet, in dem Informationen über Unternehmen, die in den Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein oder Norwegen registriert sind, abgerufen werden können. Das BRIS findet seine rechtliche Grundlage in der Richtlinie 2017/1132/EU und der Verordnung (EU) 2015/884. Das System wurde durch die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten und der Europäischen Union initiiert.
Mit diesem System kann man unterschiedliche Unternehmensformen finden, wie zum Beispiel Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung und deren Zweigniederlassungen. Zudem kann man auch die als Europäische Gesellschaften eingetragenen Unternehmen (Societas Europaea - SE) finden. Die Rechtsformen werden in der jeweiligen Amtssprache mit einer kurzen und auch in allen Amtssprachen verfügbaren Beschreibung angezeigt. Abgerufen werden können kostenfreie, wie auch kostenpflichtige Informationen.
Bislang haben sich noch nicht alle EU-Mitgliedstaaten im BRIS System vernetzt. Neben dem BRIS System bleiben die nationalen Register weiterhin bestehen, die man auch auf der Internetseite des Justizportals der EU finden kann.