International

EU-Dual-Use-Verordnung – Aktualisierung der Anhänge

Die Anhänge der neuen Dual-Use-Verordnung (EU 2021/821) wurden aktualisiert. Die Delegierte Verordnung ist am 7. Januar 2022 in Kraft getreten. 
Die neue EU-Dual-Use-Verordnung trat am 9. September 2021  in Kraft. Die Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck wird regelmäßig aktualisiert, um die Einhaltung internationaler Verpflichtungen sicherzustellen.
Die Aktualisierungen betreffen folgende Anhänge:
  • Anhang I (Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck)
  • Anhang IV (Genehmigungspflichten für bestimmte Verbringungen innerhalb der EU)
Ausführliche Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA): Güterlisten.
Stand: 01.02.2022