International

Änderungen bei den Anmeldungen zur Außenhandelsstatistik

In der EU gilt eine neue Rahmenverordnung für Unternehmensstatistiken, die sich auf die Außenhandelsstatistik auswirkt. Ab dem 1. Januar 2022 sind sowohl bei Anmeldungen zur Intrahandelsstatistik, also auch in Zollanmeldungen die neuen „Arten des Geschäfts“ zu codieren.
In der Intrahandelsstatistik ist bei Versendungen in andere EU-Mitgliedstaaten das Ursprungsland der exportierenden Ware, sowie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Handelspartners im Einfuhrmitgliedstaat anzugeben. Deren Einführung hat insbesondere zur Folge, dass Auskunftspflichtige verpflichtet sind, von Berichtsmonat Januar 2022 an ihre Intrastat-Versendungsmeldungen entsprechend zu differenzieren (Keine Zusammenfassung von Warensendungen mit unterschiedlichen Ursprungsländern beziehungsweise unterschiedlichen USt-ID-Nummern des Handelspartners). Die neuen Regelungen sollen zukünftig eine deutliche Bürokratieentlastung vorantreiben, weil mit der Einführung des Mikrodatenaustauschs die Eingangsmeldungen in der Intrahandelsstatistik für fast alle Unternehmen entfallen sollen.
Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage des Statistischen Bundesamts.