Messeförderung - NRW

Die Möglichkeit der Messeförderung für Unternehmen besteht sowohl für Inlandsmessen, als auch für Messen im Ausland. Eine Messeförderung erfolgt sowohl seitens des Bundes als auch durch die Bundesländer.
Messeförderung im Inland:
Eine Messeförderung im Inland ist in der Regel auf Fachmessen und auf bestimmte Wirtschaftszweige beschränkt und richtet sich an mittelständische Firmen.
In Nordrhein-Westfalen beteiligt sich das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Digitalisierung und Energie (MWIDE) mit landeseigenen Firmengemeinschaftsständen auf ausgewählten internationalen Leitmessen im Inland, auf denen sich innovative, kleine und mittelständische Unternehmen aus NRW präsentieren können. Die Förderung eines eigenen Messestandes oder eines sonstigen eigenen Messeauftritts ist nicht vorgesehen.
Messeförderung im Ausland:
Die Bundesländer bieten ergänzend zum AMP des Bundes exportinteressierten Firmen länderspezifische Messeprogramme an.
In Nordrhein-Westfalen organisiert und verwaltet die NRW.International GmbH (NRW.International) die Außenwirtschaftsförderung des Landes. Eine der Aufgaben ist die Unterstützung nordrhein-westfälischer Unternehmen bei der Beteiligung an Auslandsmessen. Hier können im Rahmen von Firmengemeinschaftsständen, Info-Service-Centern oder der Kleingruppenförderung Unternehmen ihre Produkte und Dienstleistungen einem breiten Fachpublikum im Ausland präsentieren.