Messeförderung - Bund

Die Möglichkeit der Messeförderung für Unternehmen besteht sowohl für Inlandsmessen, als auch für Messen im Ausland.
Messeförderung im Inland:
Der Bund fördert mit dem "Programm zur Förderung der Teilnahme junger innovativer Unternehmen an internationalen deutschen Messen" Unternehmensauftritte auf ausgewählten internationalen Messen in Deutschland. Gefördert werden Auftritte im Rahmen eines Gemeinschaftsstandes. Die Förderung richtet sich an junge Unternehmen mit innovativen Produkten (Start-ups).
Messeförderung im Ausland:
Die Unterstützung deutscher Unternehmen auf Auslandsmessen durch den Bund erfolgt durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) in Kooperation mit dem Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA), dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle(BAFA) sowie dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) über das Instrument Auslandsmesseprogramm (AMP). Die Förderung richtet sich insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Gefördert werden vor allem Firmengemeinschaftsausstellungen und Informationsstände. Die Messen, bei denen eine Beteiligung des Bundes durchgeführt wird, werden jährlich vom AUMA veröffentlicht.