Das Elektronische Ursprungszeugnis

Ursprungszeugnis

Das Ursprungszeugnis (UZ) ist ein von einer unabhängigen Stelle erstellter eindeutiger Nachweis des handelspolitischen Ursprungs von Waren. Ursprungszeugnisse sind öffentliche Urkunden (§ 271 StGB, § 415 ZPO) mit Beweiskraft für und gegen jedermann und genießen damit öffentlichen Glauben. Für die Ausstellung von UZ und anderen Bescheinigungen sind in Deutschland in der Regel die Industrie- und Handelskammern (IHKs) zuständig (§ 1 Abs. 3 IHKG).
Sie können ein Ursprungszeugnis bei der zuständigen IHK in Papierform oder online über das elektronische Ursprungszeugnis (eUZ) beantragen.

Vorteile für das elektronische Ursprungszeugnis

Es gibt viele gute Gründe Ursprungszeugnisse und sonstige dem Wirtschaftsverkehr dienende Bescheinigungen online zu beantragen.
Die wichtigsten Vorteile sind:
  • Notwendige Änderungen werden direkt elektronisch vorgenommen
  • Postwege oder Botengänge werden eingespart
  • Im Benutzerprofil können Vorlagendateien erstellt werden


Ablauf der Beantragung

Die Einrichtung der elektronischen Anwendung für Ihr Unternehmen muss durch die Bergische IHK vorgenommen werden.
Dazu stimmen Sie sich bitte im Unternehmen ab und benennen uns einen UZ-Administrator für Ihr Unternehmen. Dieser UZ-Administrator ist zentraler Ansprechpartner für die Bergische IHK und kann zukünftig weitere Benutzer im System anlegen und die Nutzungsrechte intern verwalten. Mit der aktuellen Version ist es möglich, ohne Signaturkarte zu arbeiten. Der UZ-Administrator muss nicht Inhaber einer Signaturkarte sein oder selbst elektronische Bescheinigungen beantragen. Sobald uns die Administrator-Daten vorliegen, kann Ihnen die IHK Informationen zur weiteren Registrierung und Freischaltung übermitteln.
Die Kosten betragen:
für eine elektronisch erstellte Bescheinigung (z.B. Rechnung): 8€
für ein elektronisch erstelltes Ursprungszeugnis: 9€
Diese Kosten werden Ihnen in einer Monatsabrechnung berechnet.
Die Anmeldung zum elektronischen Ursprungszeugnis, sowie das Verfahren finden Sie auch als PDFs unter Quickguides oder als Videoanleitung
Weitere Einzelheiten zum Verfahrensablauf finden Sie im Benutzerhandbuch

Verifizierungsportal

Mit dem IHK-Verifizierungsportal können ausländische Empfänger für jedes elektronisch ausgestellte Ursprungszeugnis überprüfen, ob es auch wirklich echt ist und die angegebene IHK dafür die Verantwortung übernimmt.
Im Feld 8 des Ursprungszeugnisses ist pro Ursprungszeugnis ein individueller Verifizierungscode angegeben. Diesen Code kann man zusammen mit der Ursprungszeugnisnummer auf der Internetseite unter https://cert.ihk.de eingeben und erhält dann die Auskunft, ob die angegebene IHK das Ursprungszeugnis mit diesem Code wirklich ausgegeben hat und dafür verantwortlich ist.

Technische Voraussetzungen und Service-Portal der IHK-GfI für Störungsmeldungen

Die technischen Voraussetzungen der neuen eUZ-Webanwendung finden Sie auf der Homepage der IHK Gesellschaft für Informationaverarbeitung mbH (Gfl).
Sollte einmal eine Störung am elektronischen Ursprungszeugnis auftreten, kann der IT-Dienstleister der IHKs, die IHK-GfI, direkt darüber informieren.
Dazu ist es notwendig, dass Sie sich einmalig bei dem neuen Service-Portal der IHK-GfI anmelden.
Nach der Anmeldung können Sie das Abonnement der eUZ-Störungsinformationen selbst beginnen, verwalten und auch beenden.

Ansprechpartner für technische Fragen:
Supportcenter der IHK-GfI mbH
Tel. 0231 9746-4477, euzweb.support@gfi.ihk.de